Bayerischer Musikfonds

Musik macht Spaß und fördert die Kreativität (Foto: BLJO)
Musik macht Spaß und fördert die Kreativität (Foto: BLJO)

1990 stellte der Bayerische Landtag für die Errichtung einer Stiftung "Bayerischer Musikfonds" einen einmaligen Betrag von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 2017 erhöhte er das Stiftungskapital um weitere 250.000 €. Zweck der Stiftung ist die Förderung besonderer Anliegen des bayerischen Musiklebens außerhalb der bestehenden staatlichen Förderprogramme.

Der Förderantrag an die Stiftung Bayerischer Musikfonds ist vor Beginn der Maßnahme mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Stiftung einzureichen.  Die Anschrift lautet: musikfonds@stmwk.bayern.de bzw. Stiftung Bayerischer Musikfonds c/o Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstr. 2, 80333 München.

Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal jährlich und verteilt dabei die verfügbaren Stiftungsmittel. Besondere Schwerpunkte der Förderung durch die Stiftung Bayerischer Musikfonds sind:

  • die Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
  • die Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch Erteilung von Kompositionsaufträgen, Gewährung von Produktionskostenzuschüssen und Zuschüsse für Konzerte mit Werken von Komponisten des 20. und 21. Jahrhunderts,
  • die Förderung von Nachwuchs-Kammermusikensembles,
  • Aufführungen „Alter Musik“.

Die Stiftung hat bislang für rund 900 Projekte Fördermittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro bewilligt. 

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