Ansprechpartner – der direkte Weg
Wir bemühen uns, Ihre Anfragen und Anregungen möglichst schnell zu bearbeiten. Und wenn es mal etwas länger dauert, dann liegt das vielleicht daran, dass gar nicht das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unmittelbar zuständig ist. Deshalb ist es uns ein besonderes Anliegen, Sie möglichst schnell mit den verantwortlichen und fachkundigen Stellen und Personen in Kontakt zu bringen.
Ich möchte mich darüber informieren, an welchen Orten ich in Bayern studieren kann.
Einen Überblick über die bayerischen Hochschulstandorte finden Sie auf der Homepage unter https://www.stmwk.bayern.de/studenten/hochschulen.html. Dort finden Sie weiterführende Informationen und auch Kontaktdaten und Links zu den Internetauftritten der einzelnen Hochschulen.
Ich bin ein Berufstätiger ohne Abitur und möchte ein Studium aufnehmen.
Das Studium an einer Universität im Freistaat Bayern setzt grundsätzlich die allgemeine oder eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus. Die Fachhochschulreife ist hierfür nicht ausreichend. Sie ist jedoch in der Regel erforderlich für den Zugang zu einem Studium an einer bayerischen Hochschule für angewandte Wissenschaften.
Für beruflich Qualifizierte bestehen in Bayern zahlreiche Möglichkeiten, eine Hochschulreife oder Fachhochschulreife nachzuholen. Über die verschiedenen Wege geben die Staatlichen Schulberatungsstellen, die dafür eingerichtet wurden, gerne Auskunft. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der Staatlichen Schulberatung unter www.schulberatung.bayern.de.
Zudem haben qualifizierte Berufstätige unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit, unmittelbar in ein Studium an einer bayerischen Hochschule einzusteigen.
So wird Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung (bzw. einer beruflichen Fortbildungsprüfung, die der Meisterprüfung gleichgestellt ist) sowie einer Fachschule oder Fachakademie der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, sofern ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert wurde.
Um einen fachgebundenen Hochschulzugang zu erhalten, müssen beruflich Qualifizierte folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen eine mindestens zweijährigen Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und anschließend in der Regel mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis vorweisen können - und zwar jeweils in einem Bereich, der dem angestrebten Studiengang fachlich verwandt ist. Darüber hinaus muss die Hochschule die Studieneignung feststellen - entweder in einem besonderen Prüfungsverfahren oder durch ein erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr. Vor der Durchführung des Prüfungsverfahrens oder vor der Aufnahme des Probestudiums findet ein Beratungsgespräch an der Hochschule statt.
Für nähere Auskünfte stehen die Studienberatungen und die Zulassungs- bzw. Immatrikulationsämter der bayerischen Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften gerne zur Verfügung. Informationen erhalten Sie auch auf der Website www.weiter-studieren-in-bayern.de.
Ich habe im Ausland Vorbildungsnachweise erworben und möchte an einer bayerischen Hochschule weiterstudieren.
Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen, die an einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschule studieren wollen, können sich direkt dort bewerben. In Zweifelsfällen werden sie an die Zeugnisanerkennungsstelle verwiesen.
Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Postfach 402040, 80720 München
Hausadresse: Pündterplatz 5, 80803 München
Telefon +49(0)89/383849-0
Weitere Informationen finden Sie unter: Anerkennung von Auslandsstudien und Graden
Wegen des Nachweises der Deutschkenntnisse, wenden Sie sich bitte an die Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Ich möchte einen ausländischen Hochschulgrad oder einen Hochschultitel bzw. eine ausländische Hochschultätigkeitsbezeichnung anerkennen lassen.
Im Freistaat Bayern gibt es keine Rechtsgrundlage für ein entsprechendes Anerkennungsverfahren. Das Bayerische Hochschulgesetz lässt das Führen von im Ausland durch anerkannte Hochschulen rechtmäßig verliehener Hochschulgrade (z. B. bachelor, bakalár, licencjat, master, magister, maestro, licenciado, doctor; kandidat nauk), Hochschultitel (z. B. docent, associate professor, professor universitar, Professor) und Hochschultätigkeitsbezeichnungen (z. B. visiting professor) in der Originalform unter Angabe der verleihenden Institution in Bayern grundsätzlich genehmigungsfrei zu.
Die Einzelheiten finden Sie unter: Anerkennung von Auslandsstudien und Graden.
Für bestimmte Berufe können aufgrund von berufsrechtlichen Regelungen (z. B. ärztliche Standesregeln) weitergehende Beschränkungen bestehen.
Ich habe eine andere Frage an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an folgende Emailadresse:
Ich habe eine Frage an die Bayerische Staatsregierung.
Bitte richten Sie Ihre Anfrage an folgende Emailadresse: