Künstlerförderung

Die Bayerischen Kunstförderpreise werden jedes Jahr vom Freistaat verliehen (Foto: StMWK/Andreas Gebert)
Die Bayerischen Kunstförderpreise werden jedes Jahr vom Freistaat verliehen (Foto: StMWK/Andreas Gebert)

Fördermaßnahmen

Bayerische Kunstförderpreise

Der Freistaat Bayern verleiht in jedem Jahr bis zu 17 Kunstförderpreise zu je 6.000 € an Künstlerinnen und Künstler, die am Beginn ihres Schaffens stehen (bildende Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, darstellende Künstlerinnen und Künstler, zusätzlich einen Sonderpreis für den Tanz, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, wobei ein Preis literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern vorbehalten ist), die ihre Ausbildung abgeschlossen haben (gilt nicht für den Bereich Literatur), über außergewöhnliche Begabung verfügen und hervorragende Leistungen vorweisen können.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen von bestimmten Einrichtungen (Akademien, Berufsverbänden, Museen, Verlage, Theatern) oder vom jeweiligen Gutachterausschuss des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vorgeschlagen werden (letzteres gilt nicht für den Bereich Bildende Kunst). Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich.

Die Preisträgerinnen und Preisträger, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt  seit mindestens zwei Jahren in Bayern haben müssen, werden vom Gutachterausschuss ausgewählt. Die endgültige Entscheidung trifft der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst aufgrund der Ausschussempfehlungen.

Paris-Stipendien

Jedes Jahr können je zwei jüngere Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst und Musik, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ein Stipendium für einen sechsmonatigen Aufenthalt in der Cité Internationale des Arts Paris erhalten (Bayerische Ateliers). Das Vergabeverfahren entspricht im Wesentlichen dem beim Bayerischen Kunstförderpreis. Auch hier ist eine Eigenbewerbung nicht möglich. Das Stipendium umfasst neben der freien Unterkunft einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 1.500 Euro monatlich.

Für ein Paris-Stipendium des Bundes kann man sich allerdings selbst nach den Bedingungen des Bundes bewerben (Bundesateliers). Künstlerinnen und Künstler bewerben sich ab sofort online über https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern/ bei der Kulturstiftung der Länder. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

USA-Stipendien

Der Freistaat Bayern gewährt jedes Jahr drei Künstlerinnen und Künstlern der Sparte Bildende Kunst, die am Beginn ihres Schaffens stehen, ein Stipendium für einen halbjährigen Aufenthalt in den USA. Das Vergabeverfahren entspricht im Wesentlichen dem beim Bayerischen Kunstförderpreis.

Zum Wettbewerb muss man von den vorschlagsberechtigten Einrichtungen aus dem Bereich Bildende Kunst (u.a. Museen, Akademien, Kunstverbände und -vereine) vorgeschlagen werden. Eine Eigenbewerbung ist nicht möglich. Die Auswahl wird vom Gutachterausschuss getroffen. Das Stipendium umfasst einen monatlichen Pauschbetrag von 2.600 Euro sowie die Erstattung der Kosten für Hin- und Rückreise.

Studienaufenthalte in deutschen Einrichtungen in Italien (Achtung: Bewerbungsschluss 15. Januar!)

Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen gefördert werden: in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig.

Mit dem Start der neuen Bewerbungsrunde um Stipendien für Auslandsaufenthalte von Bund und Ländern ändert sich das Bewerbungsverfahren. Künstlerinnen und Künstler bewerben sich ab sofort online über die Kulturstiftung der Länder. Damit entfällt auch das bisherige analoge Verfahren, das die Bewerbung über die zuständigen Behörden der 16 Länder vorsah. Bewerbungsschluss bleibt weiterhin jeweils der 15. Januar für einen Studienaufenthalt im Folgejahr.

Das Bewerbungsportal https://www.kulturstiftung.de/auslandsstipendien-von-bund-und-laendern/ ist ab sofort freigeschaltet. Betreut wird es von der Kulturstiftung der Länder, die seit vielen Jahren die Bewerbungs- und Auswahlverfahren für Bund und Länder durchführt.

Ausstellungen

Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler gewährt das Staatsministerium Zuschüsse für Sammelausstellungen unter der Beteiligung von mindestens 5 professionellen Künstlerinnen und Künstlern.

Anträge hierfür können von den Veranstaltern bis spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres beim Staatsministerium eingereicht werden. 

Einzelheiten zum Antragsverfahren und den Antragsvoraussetzungen können den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen entnommen werden. 

Als Hilfestellung stellen wir Ihnen das unten stehende (freiwillige) Antragsmuster zur Verfügung.

Falls Ihr Projekt die Antragsvoraussetzungen nicht erfüllt, informieren Sie sich auch über die Fördermöglichkeiten im Kulturfonds Kunst (https://www.stmwk.bayern.de/ministerium/kulturfonds/kunst-und-kultur.html).

Atelierprogramm

Das Atelierprogramm richtet sich an professionelle, freischaffende bildende Künstlerinnen und Künstler mit einem Atelier in Bayern. Ab dem Jahr 2025 können bildende Künstlerinnen und Künstler, die ein Atelier in Bayern unterhalten, mit jeweils 8.000 € für ihre künstlerische Arbeit ausgezeichnet werden. Die Ausschreibung richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, die aufgrund ihrer bisherigen künstlerischen Arbeit eine besondere Bereicherung des bayerischen Kunst- und Kulturbetriebs darstellten und ein besonderes Entwicklungspotenzial zeigen.

Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung. Die Bewerbung ist elektronisch an den Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e. V. (BBK LV) zu richten.

Informationen erhalten Sie unter: BBK Bayern e.V. (bbk-bayern.de).

Kulturfonds

Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und innovative Projekte nichtstaatlicher und nicht kommerzieller Träger gefördert werden. Den Antrag können juristische und natürliche Personen stellen.

Informationen erhalten Sie unter Was ist der Kulturfonds? (bayern.de)

Deutsche Künstlerhilfe

Bayern leistet wie die anderen Länder der Bundesrepublik einen Beitrag zu dem Fonds "Deutsche Künstlerhilfe". Dieser Fonds wurde im Jahr 1953 vom damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss eingerichtet und wird vom jeweils amtierenden Staatsoberhaupt verwaltet.

Die Deutsche Künstlerhilfe unterstützt mit einmaligen oder laufenden Zuwendungen Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und Schriftsteller, die mit ihrem Werk eine kulturelle Leistung für die Bundesrepublik Deutschland erbracht haben und durch Krankheit, Alter oder widrige Umstände in finanzielle Bedrängnis geraten sind.

Zuwendungen werden auf Vorschlag des zuständigen Ministeriums des Landes gewährt, in dem der oder die Bedürftige ihren Wohnsitz haben.

Berufsverband Künsterlinnen und Künstler Landesverband Bayern

Um die Rahmenbedingungen für die Bildende Kunst in Bayern bestmöglich auszugestalten haben das Staatsministerium und der Berufsverband Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern (BBK LV) eine Kooperationsvereinbarung geschossen und tauschen sich zu den hierfür relevanten Handlungsfeldern regelmäßig aus. Der BBK LV berät Kunstschaffende, z.B. zu Förderprogrammen, Kunst am Bau, zur Kulturellen Bildung und im Umgang mit Künstlernachlässen. 

Alle Programme des BBK LV, auf die sich freie Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstvereine bewerben können und die aus Mitteln des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst finanziert werden, finden Sie auf dessen Website.

Informationen erhalten Sie unter https://www.bbk-bayern.de/

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