Literaturförderung

Québec-Stipendien

Québec-Stipendien

Aufenthaltsstipendium in Québec

Zwei Monate in der Stadt Québec

Im Rahmen der seit 1989 bestehenden Partnerschaft zwischen Bayern und Québec vergibt der Freistaat Bayern ein zweimonatiges Aufenthaltsstipendium von Mitte September bis Mitte November für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comic/Graphic Novel-Künstlerinnen und Künstler sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer. 

Die bayerischen Stipendiatinnen und Stipendiaten erwartet ein Aufenthalt Mitte September bis Mitte November in der Stadt Québec, bekannt als eine der 50 Unesco-Städte der Literatur für ihre dynamische Kreativ- und Literaturszene, seit jeher Treffpunkt verschiedener Sprachkulturen und Magnet für Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Stadt beherbergt 250 Autorinnen und Autoren, über 100 literarische Vereinigungen, Verlage und Buchhandlungen, jährlich findet eine Vielzahl von Literaturevents, Festivals, literarischen Spaziergängen statt. Québec begreift sich als originäre Literaturstadt, in der literarisch wirksame Medien in jeder Form weiterentwickelt werden. Das „Maison de la littérature“ www.maisondelalitterature.qc.ca/, situiert in einem architektonisch atemberaubend umgestalteten vormaligen Kirchengebäude, eröffnet 2015, ist inspirierendes Zentrum und Knotenpunkt eines weitgreifenden literarischen Netzwerks – als Bibliothek, Veranstaltungs- und Ausstellungsort wie als Treffpunkt für Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Comic-Künstlerinnen und Künstler – und einem Angebot an Schriftsteller-Residenzen. Das Apartment ist in der Altstadt von Québec nahe des “Maison de la littérature” gelegen. Im Zeitraum des Aufenthalts findet das Festival „Québec en toutes lettres“ statt.

In Bayern wird der Austausch vom Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf-Fronberg durchgeführt, in Québec von der Schriftstellervereinigung Conseils des Arts et des Lettres du Québec (CALQ). Für Flugkosten sowie zur Deckung von Lebensunterhaltungskosten während des zweimonatigen Aufenthalts in Québec stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst aus Mitteln der Bayerischen Staatskanzlei ein Stipendium i.H.v. EUR 5.000 zur Verfügung. CALQ ermöglicht den kostenfreien Aufenthalt in Québec und zahlt ein Tagegeld i.H.v. CAD 675 pro Monat. Das „Maison de la littérature“ wird ermöglicht durch eine Partnerschaft der Stadt Quebec und dem Institut Canadien de Québec.

Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren aus den Sparten Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel und Comic/Graphic Novel sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer mit einem literarischen/übersetzerischen Vorhaben. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben und Englisch sprechen können. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel muss auf einen Band angelegt sein. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Aufenthaltsstipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.

Bewerbungsverfahren

Der Bewerbungstermin und die Bewerbungsmodalitäten für den Aufenthalt in Québec im Jahr 2025 werden in Kürze bekanntgegeben. Das Stipendium im Jahr 2024 ist bereits (mit Bewerbungsverfahren 2023) vergeben.

Die Bewerbung muss Folgendes enthalten:

  • Je ein ausgefüllter Bewerbungsbogen auf Deutsch und Englisch (Download-PDFs s. u.)
  • Biografische Angaben (In Deutsch und Englisch oder in Deutsch und Französisch)
  • Exposee zum literarischen Vorhaben, max. 2 Seiten (In Deutsch und Englisch oder Deutsch und Französisch)
  • Arbeitsproben aus dem literarischen/übersetzerischen Vorhaben (max 10 Seiten bzw. 10 Gedichte); bei literarischen Übersetzungen entsprechende Passage aus dem Originaltext (unter Nennung des Umfangs des Originaltextes in Seitenzahlen sowie seines Erscheinungsjahres)
  • Bei Prosa-, Lyrik- und Comic/Graphic-Novel-Projekten nur, wenn bislang noch kein Werk veröffentlicht wurde: Verlagsvertrag oder verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks (Print-on-Demand-Verlage, Zuschuss- und Eigenverlage sind ausgenommen); bei einem dramatischen Werk Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden/aufzuführen.

Auswahl der Bewerber/Bewerberinnen

Die Auswahl des/der aus Bayern eingeladenen Künstlers/Künstlerin wird von CALQ getroffen. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.

Weitere Vereinbarungen

Nach Drucklegung sind dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zwei Belegexemplare, dem Oberpfälzer Künstlerhaus ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf das Aufenthaltsstipendium hinzuweisen (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Es ist erwünscht, dass der bayerische Künstler/die bayerische Künstlerin unentgeltlich einen frei zu gestaltenden Blogbeitrag für das Literaturportal Bayern verfasst, (Näheres s. Bewerbungsbogen).

Ermöglicht wird der Austausch von der Bayerischen Staatskanzlei, dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, der Vertretung des Freistaats Bayern in Québec sowie weiteren Partnern des Freistaats Bayern in Québec, dem Ministerium für Internationale Beziehungen und die Frankophonie sowie dem Ministerium der Kultur und der Kommunikation von Québec und Vertretung der Regierung von Québec in München und Berlin.

Kontakt

MRin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de

Bisherige Stipendiatinnen und Stipendiaten

Bayern

  • 2016 Michael von Killisch-Horn (literarische Übersetzung)
  • 2017 Twyla Dawn Weixl (Graphic Novel)
  • 2018 Reinhard Lechner (Lyrik)
  • 2019 Lisa Frühbeis (Comic)
  • 2020 Ulrike Anna Bleier (Prosa), Aufenthalt im Jahr 2021
  • 2021 Michaela Meßner (literarische Übersetzung), Aufenthalt im Jahr 2022
  • 2023 Lena Dirscherl (Comic)
  • 2024 Dana von Suffrin (Prosa)
     

Québec

  • 2017 Adrian Norvid (Narrative Zeichnung)
  • 2018 Christian Quesnel (Comic)
  • 2019 Valérie Boivin (Comic)
  • 2020 Nassira Belloula (Prosa), Aufenthalt im Jahr 2021
  • 2021 Ann-Marie Sicotte (Comic), Aufenthalt 2022
  • 2022 Valerie Forgues (Prosa)
  • 2023 Marie-Anne Legault (Prosa)

Förderung von literarischen Festivals und Veranstaltungen (Projektförderung)

Grundsätze für die Förderung literarischer Festivals und Veranstaltungen (Projektförderung)

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - finanzielle Zuwendungen für literarische Festivals und Veranstaltungen.  Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen ist es, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Da ein weiteres kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der im Rahmen der Veranstaltungen agierenden Frauen und Männer Wert gelegt.

1.  Gefördert wird die Durchführung professioneller literarischer Festivals und Veranstaltungen, z. B. Veranstaltungen zur Literaturvermittlung, Veranstaltungen für kreatives Schreiben (unter Anleitung von Autorinnen/Autoren) und Lesungen, an denen mehrere Autorinnen/Autoren teilnehmen (Einzellesungen werden grundsätzlich nicht gefördert.

Überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen, Veranstaltungen mit kommerzieller Zielsetzung,  Preisverleihungen, wissenschaftliche Veranstaltungen sowie die Vergabe von Druckkostenzuschüssen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Der Projektträger/Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Bayern haben.

2.  Die Förderung erfolgt als Projektförderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

3.  Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich.

4. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z. B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert.

5. Die Zuwendung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.

6. Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 4.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).

7. Die Zuwendung ist vom Träger der Veranstaltung beim Staatsministerium bis spätestens zum 01.04. des Veranstaltungsjahres zu beantragen.

Grundsätzlich ist für die Beantragung das Formular zu verwenden. Der Antrag muss Folgendes enthalten:

a) detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung;

b) Kosten- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller Zuschüsse;

c) Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben);

d) Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen.

Sofern die Entscheidung des Staatsministeriums nicht abgewartet werden kann, ist rechtzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.

8. Der Projektträger ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung und Vorlage des Verwendungsnachweises verantwortlich.          

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München

Referat K.1
MRin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de

Arbeitsstipendium des Freistaats Bayern für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer

Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel jährlich ein Arbeitsstipendium an eine literarische Übersetzerin oder einen literarischen Übersetzer.  

Das Arbeitsstipendium soll es einer literarischen Übersetzerin bzw. einem Übersetzer ermöglichen, sich ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang einem Übersetzungsprojekt zu widmen.  

Für das Stipendium stehen 7.000 € zur Verfügung. Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

Bewerbungsbedingungen
Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic/Graphic Novel).

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen.  

Die Drucklegung des Buches darf nicht vor Juli des laufenden Jahres erfolgen, um sicherzustellen, dass ein Hinweis auf die Stipendienvergabe im publizierten Werk erscheinen wird.

Bewerben können sich Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Bayern haben, bis zum 1. März 2024, ausschließlich auf elektronischem Wege (uebersetzerstipendium@stmwk.bayern.de).  Genauere Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Erläuterungen zum Bewerbungsbogen (s. unten).

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren möglich. 

Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.  

Kontakt
MRin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de
 

Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle zwei Jahre Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Mittel dienen dazu, literarische Vorhaben ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu vollenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen voraussichtlich 7.000 € zur Verfügung. 

Bewerbungsbedingungen

Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben in den Sparten Prosa, dramatische Texte (TheaterHörspiel), Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben. Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden.
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder eine verbindliche Veröffentlichungsoption für das Vorhaben vorgelegt werden kann (Verlagsvertrag; dabei sind self-publishing- und print-on-demand-Projekte oder Vereinbarungen mit sog. Zuschussverlagen ausgeschlossen). Im Bereich dramatischer Texte gelten auch die Zusage eines Theaters oder einer Rundfunkanstalt, das Werk aufzuführen oder zu senden. Das Vorhaben im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang einer Buchpublikation anstreben.

Eine erneute Bewerbung ist erst im dritten Turnus nach Erhalt eines Stipendiums möglich.

Bewerbungsverfahren

Interessentinnen und Interessenten können bis zum 1. März 2024 eine Bewerbung um ein Stipendium einreichen.  Die Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen (arbeitsstipendium@stmwk.bayern.de).

Einzureichen sind neben dem ausgefüllten Bewerbungsbogen ein Exposé sowie Arbeitsprobe(n) sowie ein Nachweis des Wohnsitzes. Eine Vita kann optional ergänzt werden.

Genauere Informationen über die einzureichenden Unterlagen finden Sie in den Erläuterungen zum Bewerbungsbogen.

Über die Vergabe eines Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. 

Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

  

Kontakt:

MRin Dr. Elisabeth Donoughue - Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de

Aufenthaltsstipendien in Italien (Villa Massimo in Rom, Casa Baldi bei Rom, Studienzentrum in Venedig)

Die Möglichkeit eines fast einjährigen Studienaufenthaltes bietet die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom. Für den Aufenthalt wird neben der freien Unterkunft ein monatliches Stipendium von 2500 Euro gewährt. Der Aufenthalt soll begabten, vorrangig jüngeren Schriftstellerinnen und Schriftstellern die Möglichkeit geben, sich eingebunden in das römische und italienische Kulturleben weiter zu entwickeln. Eine weitere Förderungsmöglichkeit ist durch einen dreimonatigen Arbeitsaufenthalt in der Casa Baldi in Olevano bei Rom gegeben.  

Das Deutsche Studienzentrum in Venedig bietet die Möglichkeit für einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt. Die interdisziplinäre Einrichtung fördert junge Künstlerinnen und Künstler, deren Schaffen einen Bezug zu Venedig aufweist. Die Förderung umfasst freie Unterkunft und ein monatliches Stipendium von 1500 Euro.  

Die aktuellen Informationen und Bewerbungsbögen zur Bewerbung um einen Studienaufenthalt in der Villa Massimo/Casa Baldi oder am Deutschen Studienzentrum in Venedig finden Sie hier: Künstlerförderung (bayern.de) .  

Ehrung verdienter Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Mit der Gewährung eines Ehrensoldes an verdiente alte Schriftstellerinnen und Schriftsteller entspricht der Freistaat Bayern einer bayerischen Tradition, die Kunst durch öffentliche Ehrung, Anerkennung und Unterstützung hervorragender Kunstschaffender zu fördern. Bei der Bewilligung werden in erste Linie Rang und Leistung gewürdigt. Erst an zweiter Stelle wird die materielle Bedürftigkeit berücksichtigt. Vorschläge können jederzeit von dritter Seite beim Ministerium eingereicht werden.

Kontakt:

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
MRin Dr. Elisabeth Donoughue
Tel. 089 2186 2465
elisabeth.donoughue@stmwk.bayern.de

Unterstützung bedürftiger Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Eine nachhaltige Förderung verdienter Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind, ermöglicht die Deutsche Künstlerhilfe. Sie wurde 1953 vom Bundespräsidenten in Verbindung mit den Kultusministerien der Länder geschaffen und wird durch laufende Zuschüsse des Bundes und der Länder sowie aus Spenden finanziert. Die Unterstützung erfolgt auf Vorschlag des für die Literaturförderung zuständigen Ministeriums des Landes, in dem die Schriftstellerin oder der Schriftsteller seinen Wohnsitz hat. Bedürftige Schriftstellerinnen und Schriftsteller können sich selbst mit der Bitte um eine einmalige oder dauerhafte Zuwendung an das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wenden oder sich von dritter Seite vorschlagen lassen. 

Weitere Informationen

Vorlese-Funktion