Männer und Frauen sind gleichberechtigt

Förderung der Gleichstellung für wissenschaftliches Personal

Für gleichstellungsrelevante Fragen und Anliegen des nicht-wissenschaftlichen Personals ist die bzw. der Gleichstellungsbeauftragte an der Universität oder Hochschule zuständig. Weiterführende allgemeine Informationen zur Gleichstellung finden Sie hier:

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