Literatur in Bayern

Aktion „München liest – aus verbrannten Büchern“ auf dem Münchner Königsplatz zum Gedenken an die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933
Aktion „München liest – aus verbrannten Büchern“ auf dem Münchner Königsplatz zum Gedenken an die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933

Die bayerische Literaturlandschaft ist einerseits durch eine jahrhundertelange Geschichte und andererseits durch Vielfalt und Qualität in der Gegenwart geprägt.  

Das literarische Leben im ganzen Land tragen gleichermaßen Literaturproduzenten, Literaturvermittler und Literaturförderer: zunächst die Autorinnen und Autoren selbst, dann die Verlage und Buchhandlungen, öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, Volkshochschulen, Universitäten und Akademien, private Institutionen, Kirchen, Presse, Rundfunk und Fernsehen, literarische Vereine, Gesellschaften und Verbände, Gemeinden, Städte und der Staat.  

Leitlinien der staatlichen Literaturförderung sind zum einen die Unterstützung der Arbeit der Schriftstellerinnen und Schriftsteller selbst, zum anderen die Förderung der Vermittlung der Literatur sowie die Verbesserung des Zugangs zu Literatur.  

Grundlage der staatlichen Förderung und Pflege der Literatur ist die Bayerische Verfassung, die in Art. 140 als Programmsatz festlegt: "Kunst und Wissenschaft sind von Staat und Gemeinde zu fördern. Sie haben insbesondere Mittel zur Unterstützung schöpferischer Künstler, Gelehrter und Schriftsteller bereitzustellen, die den Nachweis ernster künstlerischer oder kultureller Tätigkeit erbringen."

Die Internetpräsenz für die Literatur in Bayern ist das Literaturportal Bayern.

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