Bayerischer Musikfonds

Musik macht Spaß und fördert die Kreativität (Foto: BLJO)
Musik macht Spaß und fördert die Kreativität (Foto: BLJO)

1990 stellte der Bayerische Landtag für die Errichtung einer Stiftung "Bayerischer Musikfonds" einen einmaligen Betrag von 1 Mio. Euro zur Verfügung. 2017 erhöhte er das Stiftungskapital um weitere 250.000 €. Zweck der Stiftung ist die Förderung besonderer Anliegen des bayerischen Musiklebens außerhalb der bestehenden staatlichen Förderprogramme.

Der Förderantrag an die Stiftung Bayerischer Musikfonds ist vor Durchführung der Veranstaltung mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Vorhabens und einem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Geschäftsstelle einzureichen.  Die Anschrift lautet: musikfonds@stmwk.bayern.de bzw. Stiftung Bayerischer Musikfonds c/o Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Salvatorstr. 2, 80333 München.

Der Stiftungsrat tagt in der Regel zweimal jährlich und verteilt dabei die verfügbaren Stiftungsmittel.

Besondere Schwerpunkte der Förderung durch die Stiftung Bayerischer Musikfonds sind:

  • die Förderung junger, besonders begabter Interpreten,
  • die Förderung zeitgenössischer Musik u. a. durch die Förderung der Aufführung neuer Kompositionen und die Gewährung von Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponisten des 20. und 21. Jahrhunderts,
  • die Förderung von Nachwuchs-Kammermusikensembles,
  • Aufführungen „Alter Musik“.
     

Die Stiftung hat bislang für rund 900 Projekte Fördermittel in Höhe von 2,1 Millionen Euro bewilligt. 

FAQ zum Bayerischen Musikfonds

Wann trifft der Stiftungsrat das nächste Mal Förderentscheidungen?

Für Förderentscheidungen ist nach der Satzung der Stiftungsrat zuständig. Die Sitzungen der Stiftung finden in der Regel im Mai und im November statt. Die dort getroffenen Förderentscheidungen werden dann zeitnah den Antragstellern mitgeteilt.

Besteht die Möglichkeit einer wiederholten Förderung aus Mitteln des Musikfonds?

Der Musikfonds fördert maximal alle drei Jahre Vorhaben des gleichen Antragstellers (nach zweijähriger Förderpause).

In welcher Größenordnung kann der Musikfonds unterstützen?

Die finanzielle Ausstattung der Stiftung ist beschränkt. Aus diesem Grund liegen die Zuschüsse derzeit im Bereich 500 € bis maximal 1.500 € pro Vorhaben.

Welche Unterlagen/Informationen muss der Antrag beinhalten?

  • Sämtliche Aufführungstermine und -orte
  • Musikalische Leitung und mitwirkende Künstlerinnen/Künstler (insbes. Solistinnen und Solisten) und/oder Ensembles/Gruppen
  • Programm (= zur Aufführung kommende Werke/Stücke mit Angabe des Komponisten)
  • Kurze Benennung der Zielgruppe (z. B. Vertriebswege, Werbung/Marketing); Einzugsbereich des Publikums (örtlich, überörtlich?)
  • Unmittelbar im Zusammenhang mit dem zu fördernden Vorhaben anfallende Kosten, aufgegliedert insb. nach Künstlerhonoraren, Nebenkosten (Spesen) für Anreise/Verpflegung/Unterkunft, Kosten für die Spielstätte(n) und für Werbung, sonstige Kosten 
  • Prognose der Einnahmen aus Eintritt (inkl. Eintrittsspenden), öffentliche und private Unterstützung, Zuschüsse, Spenden und Sponsoren
  • Nennung einer Antragssumme und Mitteilung, wie ein etwaig verbleibendes Defizit ggf. gedeckt werden soll.

Werden einzelne Konzerte gefördert?

Der Musikfonds unterstützt auch einzelne Konzerte, insbesondere mit Werken von Komponisten des 20. und 21. Jahrhunderts.

Kann der Musikfonds neben anderen (staatlichen) Förderprogrammen in Anspruch genommen werden?

Bei der Stiftung Bayerischer Musikfonds handelt es sich um kein staatliches Förderprogramm. Daher kann es hier nicht zu einer unzulässigen Doppelförderung kommen. Allerdings hat der Stiftungsrat den Beschluss gefasst, dass keine Zuwendung des Musikfonds gewährt werden soll, wenn das Vorhaben gleichzeitig auch aus staatlichen Programmen (wie Festivalförderung, Förderung musikalischer Veranstaltungsreihen oder Kulturfonds Bayern) gefördert wird.

Wann muss ich den Förderantrag für den Musikfonds einreichen?

Der Antrag muss vor dem Veranstaltungstermin des Konzerts bzw. Beginn des Musikfestivals oder Wettbewerbs einreicht werden. Da es sich nicht um ein staatliches Förderprogramm handelt ist es unerheblich, wenn zum Antragszeitpunkt bereits Verpflichtungen eingegangen oder Aufträge vergeben wurden.

Wer kann einen Förderantrag einreichen?

Der Antrag muss vom jeweiligen Veranstalter (des Konzerts, des Festivals) eingereicht werden (nicht von den teilnehmenden Künstlern).

Fördert der Musikfonds auch spartenübergreifende Projekte, Filme oder Tanzproduktionen?

Der Musikfonds beschränkt sich bei der Förderung ausschließlich auf Musikprojekte.

Aus welchen musikalischen Genres werden Veranstaltungen gefördert?

Der Musikfonds beschränkt sich nicht auf bestimmte Musikformen sondern fördert Musikveranstaltungen aller Genres, sofern sie in Bayern stattfinden.

Werden auch Laienmusikveranstaltungen gefördert?

Der Musikfonds fördert vorwiegend Projekte aus dem Bereich der professionellen Musik und von begabten Nachwuchsinterpreten, unterstützt aber auch herausgehobene/besondere Konzerte von Laienchören und -orchestern, nicht jedoch ein reguläres Jahreskonzert/-programm eines Laienmusikvereins.

Werden vom Musikfonds Medienproduktionen gefördert?

Aus Mitteln des Musikfonds werden grundsätzlich keine Medienproduktionen (CD, DVD usw.) gefördert. Produktionskostenzuschüsse kommen allenfalls für zeitgenössische Werke in Frage.

Fördert der Musikfonds ein musikalisches Jahresprogramm?

Der Musikfonds unterstützt Einzelkonzerte oder musikalische Reihen und Festivals, nicht jedoch ganze musikalische Jahresprogramme.

Wie werden junge, besonders begabte Interpreten und Nachwuchs-Kammermusikensembles unterstützt?

Veranstaltungen und Musikfestivals die in Bayern stattfinden und bei denen bayerische Nachwuchs-Kammermusikensembles auftreten, werden durch den Musikfonds unterstützt. 
Der Freistaat Bayern bietet für musikalisch begabte Jugendliche ein eigenes Förderprogramm, vgl. https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/musikfoerderung/nachwuchs-und-begabte.html

Erteilt der Musikfonds selbst Kompositionsaufträge?

Nein, der Musikfonds fördert die Aufführung neuer (zeitgenössischer) Kompositionen in Bayern und gewährt Zuschüsse an Dritte, die Kompositionsaufträge für zeitgenössische Werke vergeben und diese Werke dann aufführen.

Werden auch Konzertprojekte/Aufführungen außerhalb Bayerns gefördert?

Der Musikfonds fördert ausschließlich musikalische Veranstaltungen in Bayern.

Können Konzertreisen ins Ausland gefördert werden?

Herausragende Konzertreisen ins Ausland werden nur in Einzelfällen unterstützt (besonders begabte junge bayerische Interpreten, bayerische Nachwuchs-Kammermusikensembles).

Werden Musikprojekte in Bayern auch dann gefördert, wenn der Veranstalter seinen Sitz nicht in Bayern hat?

Zuwendungen können nur bayerische Antragsteller erhalten.

Werden musikalische Events unterstützt?

Sofern die Präsentation der Musik und nicht der Event-Charakter der Veranstaltung im Vordergrund steht.

Werden (musik-)wissenschaftliche Tagungen oder Symposien gefördert?

Als alleiniger Fördergegenstand nicht; ein Symposium, das in ein Musikfestival eingebettet ist, kann gemeinsam mit dem Festival unterstützt werden.

Gewährt der Musikfonds Stipendien für musikalische Auslandsstudien oder die Teilnahme an Auslandskursen?

Aufgrund der Finanzlage der Stiftung hat der Stiftungsrat den Beschluss gefasst, keine Auslandsstudien bzw. die Teilnahme an Auslandskursen zu unterstützen.

Gewährt der Musikfonds eine Unterstützung bei Beschaffung eines Instruments oder Unterrichtsgebühren?

Aufgrund der Finanzlage der Stiftung hat der Stiftungsrat den Beschluss gefasst, keine Beschaffungsmaßnahmen oder Unterrichtsgebühren zu unterstützen.

Der Freistaat unterstützt musikalische besonders begabte Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres über ein eigenes Förderprogramm, vgl. https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Begabtenfoerderung/Richtlinien%20und%20Formulare.

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