Laienmusik in Verbänden und Vereinen

Ein Schlagzeug auf einer Bühne

Vor allem in den ländlichen Gebieten Bayerns sind die Laienmusikvereine (Blaskapellen, Chöre, Akkordeonorchester, Spielmannszüge, Liebhaberorchester, kirchliche Musikgruppen, Zither- und Zupfensembles) ein wichtiger Faktor des kulturellen Lebens. In den 22 Laienmusikverbänden sind über 7.000 Ensembles und etwa 400.000 organisierte Mitglieder vertreten.

Da ihr Wirkungsfeld vornehmlich im örtlichen Bereich liegt, ist die Förderung der Laienmusik in erster Linie eine Aufgabe der Kommunen. Staatliche Maßnahmen dienen vor allem der Qualifizierung und der Förderung von Aktivitäten mit überregionaler Bedeutung.  

Nach der Berufsfachschulordnung Musik kann Laienmusikern nach Absolvierung bestimmter Kurse eine staatliche Anerkennung als 'Leiter im Laienmusizieren' verliehen werden. Diese Anerkennung haben bereits über 1.500 Leiter von Chören bzw. Instrumentalensembles erworben, was sich sehr positiv auf das allgemeine Niveau der Laienmusik auswirkt.  

Auch die drei bayerischen Musikakademien, die überwiegend von den Laienmusikverbänden für Fortbildungskurse, Seminare, Arbeitsphasen usw. genutzt werden, tragen in großem Maße zur hohen Qualität der Laienmusik in Bayern bei.  

Zusätzlich wird die Laienmusik derzeit in folgender Weise mit staatlichen Mitteln gefördert:

  • Die 22 Laienmusikverbände erhalten jeweils einen Zuschuss für ihren Vereinshaushalt, der von ihnen nach den vom Ministerium erlassenen Richtlinien verwendet bzw. an die Mitgliedsvereine weitergegeben werden kann. Diese Mittel werden vor allem für Fortbildungsmaßnahmen, die Beschaffung von Noten und Instrumenten sowie für Wettbewerbe und besonders bedeutsame Veranstaltungen eingesetzt. Die staatlichen Mittel werden über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH ausgereicht.
  • Zudem stellt der Freistaat über die Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH Mittel für die Förderung internationaler Kontakte von Laienmusikern, die Förderung überregionaler Ensembles der Laienmusikverbände sowie die Förderung für qualifizierte Ensembleleiter in der Laienmusik bereit.
  • Aus Mitteln des Kulturfonds stehen ergänzend Mittel für die Förderung des Baus und Ausbaus von Veranstaltungs- und Proberäumen für Laienmusikensembles zur Verfügung.

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