Förderung nichtstaatlicher Theater

Szene aus der „Walküre“ der Bayreuther Festspiele 2017 mit John Lundgren als Wotan (Foto: Bayreuther Festspiele; Enrico Nawrath)
Szene aus der „Walküre“ der Bayreuther Festspiele 2017 mit John Lundgren als Wotan (Foto: Bayreuther Festspiele; Enrico Nawrath)

Bayern verfügt über eine reiche und vielfältige Theaterlandschaft. Das umfasst nicht nur die repräsentativen staatlichen und städtischen Bühnen in München, Nürnberg und Augsburg, sondern auch die Vielfalt der kommunalen und privaten Theater bis hin zu Fest- und Freilichtspielen, freien Gruppen, Figuren- und Tanztheatern. Der Staat trägt gemeinsam mit den Kommunen Verantwortung auch für die nichtstaatlichen Theater in Bayern. 

Ziel der Staatsregierung ist es, in allen Landesteilen eine angemessene Versorgung mit Theaterangeboten zu gewährleisten. Bayern ist stolz darauf, dass bisher kein einziges bayerisches Theater in öffentlicher Trägerschaft schließen, ja nicht einmal eine Sparte abbauen musste.

Für die Förderung der nichtstaatlichen Theater sind im Haushaltsjahr 2023 über 96 Mio. € veranschlagt. Mit diesen Mitteln werden so unterschiedliche Bühnen gefördert wie:

  • die Stadttheater in Bamberg, Coburg, Erlangen, Ingolstadt, Regensburg und Würzburg,
  • die vier Landesbühnen in Hof, Landshut, Memmingen und Dinkelsbühl,
  • das einzige Landkreistheater Bayerns in Eggenfelden,
  • die Luisenburg-Festspiele in Wunsiedel und die Kreuzgangspiele Feuchtwangen,
  • die Bayreuther Festspiele,
  • das Torturmtheater Sommerhausen,
  • die Augsburger Puppenkiste
  • oder die Kindertheater "Pfütze" und "Mummpitz" in Nürnberg.

Über 80 Theater und andere Einrichtungen der darstellenden Kunst erhalten jährlich Zuschüsse zu ihren laufenden Betriebskosten. 

Die Voraussetzungen der Förderung sind in dem Formular "Grundsätze für die Förderung nichtstaatlicher Theater" festgelegt:

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