Hinweise für Denkmaleigentümer

Historisches Rainhaus im schwäbischen Lindau vor (l.) und nach der Sanierung (r.); die Sanierung des Gebäudes wurde mit der Denkmalschutzmedaille gewürdigt
Historisches Rainhaus im schwäbischen Lindau vor (l.) und nach der Sanierung (r.); die Sanierung des Gebäudes wurde mit der Denkmalschutzmedaille gewürdigt

Beratung

Die Beratung bei Maßnahmen an Denkmälern ist eine der Hauptaufgaben des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, das möglichst frühzeitig eingebunden werden sollte.

Besonders empfehlenswert für Interessierte und Betroffene ist die Sonderveröffentlichung "Baumaßnahmen an Baudenkmälern - Kooperation und optimaler Ablauf", die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer erstellt wurde. Die Broschüre "Baumaßnahmen an Baudenkmälern - Kooperation und optimaler Ablauf" kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen finden Sie über den aufgezeigten Link zum Bayerischen Behördenwegweiser
Beratung von Denkmaleigentümern

Denkmalliste

Logo des Bayerischen Denkmal-Atlas
Logo des Bayerischen Denkmal-Atlas

Baudenkmäler, Bodendenkmäler und bestimmte bewegliche Denkmäler werden in die Denkmalliste eingetragen. Die für jedermann einsehbare Liste wird vom Landesamt für Denkmalpflege geführt und ist im Internet (Bayern Viewer Denkmal) auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege veröffentlicht - hier finden Sie den Link zum Bayerischen Denkmal-Atlas.

Weitere Informationen finden Sie über den aufgezeigten Link zum Bayerischen Behördenwegweiser:  
Denkmalliste; Auskunft, Eintragung und Streichung - BayernPortal

Erlaubnis, Anordnung

In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Die Unteren Denkmalschutzbehörden können durch Verwaltungsakt anordnen, dass Eigentümer von Denkmälern bestimmte Erhaltungsmaßnahmen durchführen.

Weitere Informationen finden Sie über den aufgezeigten Link zum Bayerischen Behördenwegweiser:

Erlaubnisse für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern: 
Denkmalschutz; Beantragung einer Erlaubnis für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern - BayernPortal

Anordnung für Erhaltungsmaßnahmen: 
Denkmalschutz; Anordnungen für Erhaltungsmaßnahmen - BayernPortal

Förderung

In Bayern gibt es mehrere Förderprogramme, die der Erhaltung und Instandsetzung von Denkmälern dienen, auch können Steuererleichterungen in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege sowie in den folgenden Sonderveröffentlichungen:

Cover der Broschüre
Cover der Broschüre "Denkmalpflege Informationen" - Finanzielle Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen

Die Sonderveröffentlichung "Finanzielle Fördermöglichkeiten und Steuererleichterungen für denkmalpflegerische Maßnahmen in Bayern" wurde vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und der Bayerischen Architektenkammer erstellt. Sie kann hier: Steuererleichterungen denkmalpflegerische Maßnahmen heruntergeladen werden.

Broschüre
Broschüre "Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen"

Die Broschüre „Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen“ wird vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) herausgegeben und kann über die Homepage des DNK bestellt werden (Broschüre bestellen).

Weitere Informationen finden Sie über den aufgezeigten Link zum Bayerischen Behördenwegweiser

Direkte Förderung:
Zuschüsse des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege: 
Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege - BayernPortal

Indirekte Förderung: 
Steuervorteile: 
Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke - BayernPortal

Ausgleich von Sonderopfern (Entschädigungsfonds)

Die Schaffung des Entschädigungsfonds durch das Bayerische Denkmalschutzgesetz als staatliches Sondervermögen in finanzieller Partnerschaft mit den Gemeinden hat segensreich gewirkt. Über 1 Milliarde Euro aus diesem Sondervermögen konnten bisher landesweit für Denkmalsanierungen zur Verfügung gestellt werden. Schätzungen gehen davon aus, dass damit ein Sanierungsvolumen in der Größenordnung von 4,0 Milliarden Euro angestoßen worden ist. 

Erster Ansprechpartner für Fragen ist die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Die Unteren Denkmalschutzbehörden (i. d. R. Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) beantragen die Zuwendungen aus dem Entschädigungsfonds beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. 

Nähere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege - hier finden Sie den Link zum Entschädigungsfonds: https://blfd.bayern.de/information-service/e-fonds/index.html#navtop.