Öffnung der Hochschulen

Im Rahmen eines Practical Research Experience Program (TUM PREP) 2019 – Kurses testen Studierende einen Hybrid-Simulator (Foto: Andreas Heddergott / TUM)

Für den Beruf reicht es nicht mehr, in jungen Jahren eine Ausbildung zu durchlaufen und bis zum Ausscheiden mit diesem Wissen zu arbeiten. Auch für die aktive Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben ist fortlaufende Weiterbildung unverzichtbar.  

Der Zugang zum Hochschulstudium spielt hier eine zentrale Rolle. Allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern, die den Willen und die notwendige Kompetenz haben, soll die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss eines Studiums ermöglicht werden. Zugleich müssen die Hochschulen neue Wege gehen, um unterschiedlichsten Zielgruppen adäquate und flexible Studienangebote zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet Überlegungen zu:

  • Studienformat (Vollzeit, Teilzeit, berufsbegleitend)
  • Umfang (Vollstudium, Modulstudium, kleinformatige Studienangebote)
  • Niveau (grundständig, postgradual)
  • Abschluss (Bachelor, Master, Zertifikat, Modulzeugnis, Teilnahmebestätigung)

Zugang zum Studium für beruflich Qualifizierte

Im Juli 2009 wurde der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte geöffnet. Vorangegangen war das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 11. April 1997 über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region (sog. Lissabon-Konvention) vom 16. Mai 2007 sowie ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009.

Seitdem besteht allgemeiner Hochschulzugang für:

  • Meisterinnen und Meister,
  • Absolventinnen und Absolventen von gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen,
  • Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen,
  • Absolventinnen und Absolventen von Fachakademien,

wenn sie ein Beratungsgespräch an einer Hochschule geführt haben.

Darüber hinaus besteht fachgebundener Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und anschließender mindestens dreijähriger hauptberuflicher Berufspraxis, wenn sie ein Beratungsgespräch an einer Hochschule sowie eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium erfolgreich absolviert haben. Näheres dazu finden Sie hier:  Hochschulzugang und Eignungsfeststellungsverfahren.

Flexibles Studienangebot für Berufstätige

Die am 1. März 2011 in Kraft getretene Novelle des Bayerischen Hochschulgesetzes ermöglicht den bayerischen Hochschulen, ein flexibles Angebot an Studiengängen für berufstätige Studieninteressierte anzubieten.

Berufsbegleitende Studiengänge

Die Hochschulen können seitdem Studiengänge auch berufsbegleitend anbieten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an berufstätige Studieninteressierte, die während des Studiums in ihrem Beruf weiter tätig sein wollen.

Ein berufsbegleitendes Studium muss so gestaltet sein, dass es neben einer Vollzeit-Berufstätigkeit absolviert werden kann. Die Lehrveranstaltungen finden daher insbesondere am Abend, an den Wochenenden oder als, Blockkurse statt. Außerdem enthält ein berufsbegleitendes Studium einen deutlich höheren Anteil an virtueller Lehre.  Darüber hinaus beträgt die Arbeitsbelastung in der Regel auch nicht mehr als 20 Leistungspunkte pro Semester.

Der Organisationsaufwand der Hochschulen für berufsbegleitende Studiengänge liegt deutlich höher als beim Vollzeitstudium. Diesen Zusatzaufwand muss der Studierende in Form von Gebühren selbst tragen. Die Höhe der Gebühren kann die Hochschule nicht beliebig festsetzen, sie richtet sich ausschließlich nach der individuellen Kostensituation des jeweiligen Studiengangs.  Darüber hinaus wurde in der Hochschulgebührenverordnung (verlinken) eine Gebührenobergrenze eingezogen. Sie liegt bei 2.000 Euro pro Semester; in ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen, die einen erhöhten Ausbildungsaufwand erfordern, bei maximal 3.000 Euro pro Semester.

Modulstudien

Hochschulen können Teilqualifikationen eines Studiengangs seit 2011 auch als Modulstudien anbieten. Dies ermöglicht Studieninteressierten

•    einen schrittweisen, flexiblen Einstieg in das Studium
•    den Erwerb von berufsrelevanten akademischen Kompetenzen

ohne gleich einen vollständigen Studiengang mit entsprechender Regelstudienzeit besuchen zu müssen.

Bei Modulstudien handelt es sich um einzelne Module eines grundständigen oder postgradualen Studiengangs. Da die Module aus einem existierenden Studiengang entnommen sind, erwirbt man bei erfolgreichem Abschluss der Modulprüfung automatisch die entsprechende Zahl von Leistungspunkten. Diese werden als Teilqualifikation bei späterer Aufnahme eines Vollstudiums in der Regel anerkannt. Das Modulstudium ermöglicht dadurch den schrittweisen Einstieg in ein Studium bzw. auch dessen schrittweise Fortsetzung durch Akkumulation von Leistungspunkten.

Das Modulstudium dauert in der Regel ein Semester bzw. entsprechend länger, wenn sich das Modul über mehrere Semester erstreckt.