Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Bedürftige und begabte Schüler an Gymnasien, Fach- und Berufsoberschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen für folgende Zwecke erhalten:

  • zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente),
  • oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester- und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen.


Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 25 € und höchstens 400 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag und auf Befürwortung der Schule durch den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien bzw. für die Fach- und Berufsoberschulen.

Bedürftigen und begabten Studierenden an staatlichen Universitäten, Fachhochschulen und Kunsthochschulen in Bayern können aus Mitteln des Oskar-Karl-Forster-Stipendium-Fonds einmalige Beihilfen
 

  • zur Beschaffung von Büchern oder sonstiger Lernmittel
  • und zu den Druckkosten von Dissertationen

gewährt werden.

Die Vergabe der Beihilfen, die mindestens 100 € und höchstens 500 € betragen, erfolgt auf schriftlichen Antrag durch die zuständige Hochschule.