Hauptschwerbehindertenvertretung beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Mitglieder und Kontakt

Hauptvertrauensperson
Bernd Mölter
Universität Würzburg, Mensanebengebäude Z5,
Am Hubland, Campus Hubland Süd, 97074 Würzburg
Tel.: 089 2111 97 18 
E-Mail: Hauptschwerbehindertenvertretung@hpr.wfk.bayern.de

1. Stellvertreter
Franz Wagner
Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg
Seybothstraße 2, 93053 Regensburg
Tel.: 0941 943 5183
E-Mail: franz.wagner@oth-regensburg.de

2. Stellvertreter
Markus Ludwig
Ludwig-Maximilians-Universität
Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
Tel.: 089 2180 5786; 089 2186 995786
E-Mail: m.ludwig@lmu.de

3. Stellvertreter
Eric Kaiser
Bayerische Staatsgemäldesammlungen
Richard-Wagner-Str. 1, 80333 München
Tel.: 0172 899 31 44
E-Mail:  eric.kaiser@pinakothek.de

4. Stellvertreterin
Nina Mahovlic
Staatliche Naturwissenschaftliche Sammlungen Bayerns
Zoologische Staatssammlung München
Münchhausenstraße 21, 81247 München
Tel.: 0152 03007678 
E-Mail: schwerbehindertenvertretung@snsb.de

5. Stellvertreterin
Claudia Roberts
Universität Bayreuth
Universitätsstraße 30, 95445 Bayreuth
Tel.: 0921 55 46 90
E-Mail: claudia.roberts@uni-bayreuth.de

Aufgaben der Hauptschwerbehindertenvertretung

Für den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen mit einem Hauptpersonalrat ist bei den obersten Dienstbehörden von deren Schwerbehindertenvertretung und den Bezirksschwerbehindertenvertretungen des Geschäftsbereichs eine Hauptschwerbehindertenvertretung und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. Ist die Zahl der Bezirksschwerbehindertenvertretungen niedriger als zehn, sind auch die Schwerbehindertenvertretungen der nachgeordneten Dienststellen wahlberechtigt (§ 180 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX).

Sie wird jeweils in der Zeit vom 1. Februar bis 31. März gewählt (§ 180 Absatz 7 SGB IX in Verbindung mit § 177 Absatz 5 SGB IX)

Die Hauptschwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen der schwerbehinderten Menschen in Angelegenheiten, die den Geschäftsbereich mehrstufiger Verwaltungen insgesamt oder mehrere Dienststellen des Dienstherrn betreffen und von den Schwerbehindertenvertretungen der Dienststellen beziehungsweise von den Bezirksschwerbehindertenvertretungen der mehrstufigen Verwaltungen nicht geregelt werden können (§ 180 Absatz 6 Satz 2 SGB IX).

Ferner ist die Hauptschwerbehindertenvertretung auch in persönlichen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, über die eine oberste Dienstbehörde als übergeordnete Dienststelle entscheidet, zuständig, sofern nicht der Personalrat der Beschäftigungsbehörde zu beteiligen ist (§ 180 Absatz 6 Satz 3 und 4 SGB IX).

Damit deckt sich das Aufgabenspektrum der Hauptschwerbehindertenvertretung insoweit mit dem der örtlichen Schwerbehindertenvertetung. Als Kernaufgaben fördert die Hauptschwerbehindertenvertretung ebenfalls die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Die Hauptschwerbehindertenvertretung erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptpersonalrat und dem Arbeitgeber

1.    die Einhaltung der zugunsten der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geltenden Bestimmungen und Vereinbarungen überwacht,
2.    Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,
3.    Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen (§ 178 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB IX).

Da die Hauptschwerbehindertenvertretung innerhalb des Geschäftsbereichs übergreifend tätig ist, erhält sie Verfügungen von allgemeiner Bedeutung, die die schwerbehinderten Menschen berühren sowie Informationen über jeweils laufende Programme zur Inklusion und verstärkten Einstellung schwerbehinderter Menschen (Nr. 14.3.4 Bayerische Inklusionsrichtlinien).