Forschungspolitik

Forschungsstarke Hochschulen sind die tragende Säule des bayerischen Forschungssystems. Sie können auf unvorhergesehene Entwicklungen schnell reagieren und innovative Forschungsrichtungen verfolgen. Gleichzeitig gewährleisten sie die für den wissenschaftlichen Erkenntnisprozess wichtige Kontinuität. Hochschulen können direkt auf ein großes Potenzial junger, talentierter Studierender zugreifen und haben so zugleich einen wegweisenden Einfluss auf die Menschen, die die Zukunft der Wissenschaft, aber auch der Unternehmen prägen. Es ist daher für das gesamte Wissenschaftssystem von Bedeutung, die Forschungsfähigkeit der Hochschulen weiter zu stärken, auch um im internationalen Forschungswettbewerb mithalten zu können.

Ein wichtiger Bestandteil der Hochschulforschung ist die anwendungsbezogene Forschung und Entwicklung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen). Im Vergleich zur universitären Forschung ist sie stärker praxisorientiert. Mit dieser Ausrichtung kommt ihr eine besondere Bedeutung für die Innovationsfähigkeit insbesondere der regionalen kleinen und mittelständischen Unternehmen zu.

Forschung und Innovation sind unerlässlich für die Gestaltung der Zukunft in Gesellschaft und Wirtschaft. Eine exzellente Forschungslandschaft, innovative Unternehmen, hervorragend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine aktive Gründerszene machen Bayern attraktiv für die besten Talente und schaffen ein kreatives Umfeld, soziale Sicherheit, Wohlstand und zukunftssichere, hochwertige Arbeitsplätze.

Andererseits kann sich eine vielfältige Forschungs- und Innovationslandschaft nur in einer prosperierenden Gesellschaft entfalten, in der die Bedeutung von Forschung und Entwicklung anerkannt wird und die auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt.

Um dies zu erreichen, orientiert sich die bayerische Forschungs- und Innovationspolitik an folgenden Zielen:

  • Gesellschaftliches Bewusstsein für Wissenschaft und Forschung stärken
  • Rahmenbedingungen für Forschung und Technologie optimieren
  • Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum von Unternehmen auf allen Ebenen fördern
  • Instrumente der Forschungs- und Innovationspolitik regional ausgewogen ausrichten
  • Kooperationsmöglichkeiten nutzen, um Bayern im Wettbewerb um EU- und Bundesmittel zu stärken

Die Freiheit der Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) ist die Grundlage einer erfolgreichen Forschungspolitik. Aufgabe des Staates ist es, die Forschungsfreiheit zu sichern und Rahmenbedingungen für ihre bestmögliche Entfaltung zu schaffen. Dies bedeutet, dass der Staat den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern keine Forschungsinhalte vorschreibt. Allerdings können und dürfen Staat und Politik gesellschaftlich bedeutsame Themen an die Wissenschaft herantragen und im Dialog mit ihr Schwerpunkte für künftige Forschungsaktivitäten herausarbeiten, um sie dann mit finanziellen Ressourcen zu unterstützen.

 

Vorlese-Funktion