Musikhochschulen

Musikausbildung an der Hochschule für Musik und Theater München
Musikausbildung an der Hochschule für Musik und Theater München

Bayern verfügt über fünf moderne Hochschulen für Musik - in München, Würzburg, Nürnberg, Bayreuth und Regensburg. 

Voraussetzung

Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an diesen Hochschulen ist eine Begabung und Eignung für den gewählten Studiengang, die in einer Eignungsprüfung nachgewiesen werden. Daneben sind folgende Qualifikationen erforderlich:

  • beim Studium des Lehramts an Gymnasien im Doppelfach Musik oder bei Studiengängen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in einer Fächerverbindung mit dem Fach Musik: die allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 Qualifikationsverordnung oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 30 Qualifikationsverordnung, 
  • bei den Studiengängen Kirchenmusik, Regie, Schauspiel, Gehörbildung und Musiktheorie: die allgemeine Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 29 Qualifikationsverordnung 
  • beim Studiengang Maskenbild: die Fachhochschulreife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem künstlerisch-handwerklichen Ausbildungsberuf.

Bei den Studiengängen Kirchenmusik, Regie, Schauspiel, Gehörbildung und Musiktheorie kann auf die allgemeine Hochschulreife verzichtet werden, soweit die Prüfungsteilnehmer in der Eignungsprüfung eine außergewöhnliche Begabung und Eignung sowie mindestens den mittleren Schulabschluss nachweisen. 

Bewerbungstermin für Studienanfänger

Die Hochschulen setzen für die Eignungsprüfungen Bewerbungstermine fest. Die Eignungsprüfung findet jeweils innerhalb des Zeitraumes Juni bis einschließlich Oktober statt; die genauen Termine werden den Personen, die sich rechtzeitig angemeldet haben, mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitgeteilt. 

Ausbildungsförderung

Ausbildungsförderung erhalten Studierende an Musikhochschulen und an anderen Hochschulen nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Nähere Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Studentenwerk; dorthin sind auch Anträge auf Gewährung von Ausbildungsförderung zu richten. 

Informationen

Informationen über die Aufnahme- und Studienbedingungen an der Musikhochschule können bei der Verwaltung der gewünschten Musikhochschule (Studentensekretariat) oder im Internet über die Homepages der Musikhochschulen eingeholt werden.

Weitere Informationen

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