Pressemitteilung Nr. 77 vom 19.07.2023 Kunstminister Markus Blume kündigt Bundesratsinitiative für ein Restitutionsgesetz an: „Der Fall Madame Soler zeigt: Eine gesetzliche Lösung ist überfällig!“

Restitutionsgesetz als Voraussetzung für Rechtssicherheit – Bekräftigung der Provenienzforschung als historisch-moralische Verpflichtung und kulturpolitische Aufgabe

MÜNCHEN. Kunstminister Markus Blume hat heute im Bayerischen Landtag  anlässlich der Behandlung einer Eingabe zur Anrufung der Beratenden Kommission in Bezug auf das Gemälde „Madame Soler“ von Pablo Picasso eine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut angekündigt. Kunstminister Markus Blume betonte: „Die Empörung der Opposition ist mehr als verwunderlich: Die Petition betrifft einen seit über zehn Jahren geklärten Sachverhalt. Bayern steht zur Washingtoner Erklärung. Aber das Ergebnis der Provenienzforschung ist klar: ‚Madame Soler‘ ist kein Raubkunstfall, kein Fall für die Beratende Kommission. Der Fall zeigt viel mehr: Eine gesetzliche Lösung ist überfällig! Wir haben genug vom Zögern und Zaudern der Ampel: Der Bund muss endlich Rechtssicherheit schaffen! Bayern wird deshalb eine Bundesratsinitiative starten und den Bund auffordern, zeitnah ein Restitutionsgesetz vorzulegen.“

Provenienzforschung als historisch-moralische Verpflichtung und kulturpolitische Aufgabe

Provenienzforschung ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern auch eine kulturpolitische Aufgabe. Für den Freistaat ist es daher selbstverständlich, dass Sammlungsobjekte im Bestand der staatlichen Museen und Sammlungen restituiert werden, wenn sie ihren früheren Eigentümern im Rahmen der NS-Verfolgung entzogen wurden. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben zu diesem Zweck bereits 1999 unmittelbar nach der Washingtoner Konferenz als eines der ersten Museen eine Stelle für Provenienzforschung eingerichtet, seit 2008 besteht ein eigenes Referat für Provenienzforschung. Seitdem wurden 6.000 Werke proaktiv untersucht und 22 Werke aus 14 Sammlungen restituiert. In drei Fällen wurde zudem gemeinsam mit den jeweiligen antragstellenden Erben die Beratende Kommission angerufen. Im Fall von Picassos „Madame Soler“ wurde das Restitutionsersuchen äußerst sorgfältig geprüft. Die Provenienzforscher kamen zu dem Ergebnis, dass es sich bei dem dokumentierten Verkauf des Gemäldes aus der Sammlung von Paul von Mendelssohn-Bartholdy an den jüdischen Kunsthändler Justin Thannhauser, von dem wiederum der Freistaat Bayern das Bild im Jahr 1964 angekauft hat, nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Entzug im Sinne der Washingtoner Erklärung handelt, das Gemälde also kein Restitutionsfall ist. Es besteht daher kein Anlass, die Angelegenheit nun der Beratenden Kom-

mission vorzulegen; die Voraussetzungen für die Befassung der Mediationsinstanz liegen nicht vor.

 

 

 

Helena Barsig, Sprecherin, 089 2186 1829

 

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