Hochschulreform Digital und interaktiv: Großes Interesse an Livestreams zur Hochschulreform
Wissenschaftsminister Bernd Sibler informierte Anfang Februar über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung der Hochschulreform. Zahlreiche Zuschauerinnen und Zuschauer nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen direkt an den Minister zu stellen.
Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat in drei öffentlichen Livestreams im youtube-Kanal des Bayerischen Wissenschaftsministeriums insgesamt über drei Stunden lang den aktuellen Stand des neuen Hochschulinnovationsgesetzes vorgestellt und viele Fragen von Zuschauerinnen und Zuschauern beantwortet. Die Livestreams wurden an verschiedenen Tagen zu unterschiedlichen Zeiten angeboten, um möglichst vielen Interessierten eine Teilnahme zu ermöglichen. Ziel des innovativen Formats: aus erster Hand über den aktuellen Stand der Erarbeitung zu informieren und Antworten auf die Fragen der Zuschauerinnen und Zuschauer zu geben. Insgesamt konnten rund 5.500 Aufrufe verzeichnet werden.
„Auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ist es mir wichtig, unserer Hochschulfamilie unsere Überlegungen möglichst direkt und umfassend zu präsentieren und ihre Fragen zu klären. Transparenz ist mir ein großes Anliegen. Ich will Bedenken ernst nehmen und möglichst viele bei unserer Zukunftsreform mitnehmen“, betonte Sibler. „Ergänzend zu vielen Gesprächen und Diskussionen, die wir seit über zwei Jahren bereits während des Entstehungsprozesses zu diesem Gesetz geführt haben, sind die Livestreams ein weiterer Baustein, um demokratische Beteiligung zu ermöglichen. Ich freue mich sehr, dass wir so viele Interessierte mit diesem neuen Format erreichen konnten.“
Während der drei jeweils rund einstündigen Livestreams suchten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit mehr als 2.000 Chat-Nachrichten den Dialog, u.a. zur Zukunft der Lehre sowie von Forschung und Transfer. Weitere Schwerpunkte des digitalen Austauschs waren die Bedeutung der Geistes- und Sozialwissenschaften, die Hochschulfinanzierung sowie Themen wie Gleichstellung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Nachdem Minister Sibler aus Zeitgründen nicht auf alle Fragen eingehen konnte, finden sich Fragen und Antworten aus den Livestreams in gebündelter Form auf dieser Webseite.
Die anstehende Hochschulreform ist Teil der Hightech Agenda Bayern und soll die bayerischen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen für die Zukunft aufstellen. Unter dem Motto „Talente fördern und Wettbewerb stärken“ wurden die Eckpunkte der Reform im Herbst 2020 vorgestellt. Derzeit wird der Gesetzesentwurf erarbeitet, der von einem intensiven Austausch mit allen Interessensvertretungen der Hochschulfamilie begleitet wird. Ziel ist die Verabschiedung des neuen Hochschulinnovationsgesetzes nach mehr als zwei Jahren Erarbeitungszeit im Sommer 2021.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten aus den Livestreams (Stand: März 2021)
Warum soll es die geplante Hochschulreform geben?
Als Forschungs- und Ausbildungsstätten haben die Hochschulen eine besondere Verantwortung, was die Gestaltung der Gesellschaft anbetrifft. Sie bilden die Fachkräfte von morgen aus, entwickeln Innovationen und stellen sich den drängenden Zukunftsfragen aus allen Bereichen: von Gesellschaft, Politik, Religion und Philosophie über die Wirtschaft bis hin zu Medizin und Technik. Die Hochschulen müssen in Fragen der Nachhaltigkeit, der Gleichberechtigung und der Vielfalt Vorbilder und Vorreiter sein. Hier werden Zukunftsthemen wie Digitalisierung und Internationalisierung, Nachhaltigkeit und Gesundheit gelebt, gestaltet und vorangetrieben. Nicht zuletzt sind die Hochschulen deshalb als moderne gesellschaftliche Institutionen mit besonderem Auftrag und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung zentrale Instanzen unserer Demokratie: Sie leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs und spenden Wissen und Ideen für unser aller Zukunft. Hochschulen bieten Freiräume für wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt und sind dynamische Innovationsmotoren, unabhängige Bildungs- und Ausbildungsstätten und offene Diskussionsforen.
Eingebettet in die immer schneller voranschreitenden weltweiten gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen unterliegt auch die Welt der Wissenschaft einem stetigen Prozess des Wandels und der Weiterentwicklung. Das haben die vergangenen 15 Jahre seit der letzten umfassenderen Reform des Hochschulrechts 2006 in Bayern gezeigt. Die geplante Hochschulreform soll daher als Teil der großen bayerischen Zukunftsoffensive Hightech Agenda Bayern die bayerische Wissenschaftslandschaft in allen zentralen Bereichen für die nächsten 20 bis 30 Jahre national wie international schlagkräftig, wettbewerbsfähig und mit Blick auf die Zukunft aufstellen.
Welche inhaltlichen Neuerungen und Veränderungen umfasst die Hochschulreform im Großen und Ganzen?
Ziel der geplanten Hochschulreform ist eine in vielerlei Hinsicht durchgreifende Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Zukunftsfähigkeit der bayerischen Hochschulen. Alle Mitglieder der Hochschulfamilie sollen von ihr profitieren.
Neben die Kernaufgaben Lehre und Forschung treten stärker als bisher Transfer und Weiterbildung. Dabei beschränkt sich der Transfer nicht auf die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsleistungen, sondern umfasst auch und vor allem die Rolle der Hochschulen im gesellschaftlichen Diskurs. Die Verantwortung der Hochschulen für die Gesellschaft als Ganzes, für den technischen Fortschritt, für Ökonomie, Ökologie und Künstlerische Kreativität wird dabei besonders betont.
- Die geplante Gesetzesnovelle soll drei Schwerpunkte setzen:
1. Talente fördern
Talente sollen an den bayerischen Hochschulen in Zukunft mit einem Bündel an Maßnahmen noch stärker gefördert werden. Wir wollen erweiterte Qualifikationswege zur (Lebenszeit-)Professur für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler anbieten. Dabei sollen nun insbesondere Tenure-Track-Professuren in klarerer Weise als bisher gesetzlich verankert werden und mit der Nachwuchsgruppenleitung wird ein neuer Weg zur Professur eingeführt. Zudem soll an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften eine eigene HaW-Nachwuchsprofessur zur Erlangung noch fehlender Voraussetzungen für eine Berufung eingerichtet werden. Gleichzeitig soll durch ein Kaskadenmodell zukünftig die Förderung von Wissenschaftlerinnen noch weiter ausgebaut werden.
Auch eine Modernisierung des Berufungsrechts ist vorgesehen.
2. Wettbewerb und Wissenstransfers stärken: Forschergeist und Innovationsfreude
Wir wollen neue Anreize an den Hochschulen setzen, um die dort entstandenen Innovationen noch besser in die Anwendung zu bringen. Dazu sollen u.a. Start-ups, Unternehmensgründungen oder -beteiligungen gefördert werden und Gründungsfreisemester möglich werden – dies aber ausdrücklich nicht zu Lasten derjenigen Fächer, die verstärkt Grundlagenforschung betreiben oder wie die Geisteswissenschaften einen für die kulturellen und kreativen Grundlagen des Staates und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft einen ganz zentralen eigenen Wissenstransfer betreiben. Die anwendungsorientierte Forschung soll als Aufgabe der Hochschulen für angewandte Wissenschaften deutlicher als bisher betont werden. Zur Stärkung im internationalen Wettbewerb soll es den Hochschulen in Zukunft möglich sein, fremdsprachige Studiengänge auch im grundständigen Bereich anzubieten. Eine Promotion in besonders forschungsstarken Bereichen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften und an den Kunsthochschulen soll ermöglicht werden.
3. Größtmögliche Freiheit und Eigenverantwortung garantieren
Die Rechtsreform soll für mehr Selbstständigkeit der Hochschulen sorgen. Die bisherige Doppelnatur von staatlicher Einrichtung und Körperschaft kann auf Wunsch aufgehoben werden, die bisherigen staatlichen Aufgaben werden teilweise neu geordnet. Die Hochschulen können dann, wenn sie das wollen, auch ausschließlich Körperschaft sein. Der Freistaat bleibt dabei weiterhin verlässlicher Partner: Er sorgt für eine verlässliche Grundfinanzierung und soll die Dienstherren- bzw. Arbeitgeberschaft behalten. Niemand soll sich Sorgen um Nachteile bei Vergütung, Versorgung oder Beihilfe machen müssen.
Auch bei der Ausgestaltung der internen Organisation soll den einzelnen Hochschulen mehr Frei- und Spielraum gegeben werden, soweit sie eine Änderung ihrer Gremienstruktur anstreben. Selbstverständlich bleiben dabei die verfassungsrechtlich garantierte Wissenschaftsfreiheit und die demokratische Beteiligung unangetastet. Ziel ist eine passgenaue Organisationsstruktur im Rahmen vorgegebener und verbindlicher Leitplanken.
Zudem soll die Stellung der Studentinnen und Studenten erstmals durch eine gemeinsame Vertretung auf Landesebene gestärkt werden.
Wie geht das Wissenschaftsministerium im Zusammenhang mit der geplanten Hochschulreform mit Bedenken in der öffentlichen Diskussion um?
Die im Herbst 2020 veröffentlichten Eckpunkte zur geplanten Hochschulreform sind der Ausgangspunkt des Gesetzgebungsprozesses. Sie sind in der Folge eines bereits frühzeitig angestoßenen Beteiligungsprozesses und in intensivem Austausch mit den Hochschulverbünden entstanden. Sie wurden bei einer Pressekonferenz gemeinsam mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder und den Vorsitzenden der drei Hochschulverbünde vorgestellt und frei einsehbar veröffentlicht.
Wir setzen auf einen breiten Dialog und ein demokratisches Verfahren, auf Gründlichkeit vor Schnelligkeit, auf Diskussion und Präzision. Wir nehmen die Sorgen und Bedenken der Hochschulfamilie ernst. Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte finden fortlaufend weitere intensive Gespräche mit allen Statusgruppen wie zum Beispiel Professorinnen und Professoren, Studierendenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragten und Behindertenvertretungen statt. Ergänzt wurden diese internen Gespräche durch ein Informationsangebot per Livestreams, in denen Wissenschaftsminister Bernd Sibler den aktuellen Stand der Reform vorstellte und auf Fragen einging: Wissenschaftsminister Bernd Sibler im Dialog: Die Hochschulrechtsreform in Bayern - YouTube.
Die Livestreams für die gesamte Hochschulfamilie wurden zu unterschiedlichen Tagen und Uhrzeiten angeboten, um eine möglichst breite Beteiligung zu ermöglichen. Im Rahmen der Livestreams konnten aufgrund der Fülle an Fragen diese nur in Auswahl behandelt werden, sodass hier eine gebündelte Beantwortung unter thematischen Ober- und Unterbegriffen angeboten wird.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle der rund 1.000 Fragen einzeln beantwortet werden können. Auch vor dem Hintergrund, dass der sogenannte Referentenentwurf, der erste Entwurf des Gesetzestextes, noch innerhalb der Regierung in der Abstimmung ist und noch letzte Fragen geklärt werden müssen, können wir bei einem Teil der Fragen noch nicht ins Detail gehen. Andere Fragen können von Seiten des Wissenschaftsministeriums nicht beantwortet werden, weil es viele Aspekte gibt, die auch mit dem neuen geplanten Gesetz in die Eigenverantwortung der Hochschulen fallen und somit nicht oder nicht im Detail im Gesetz geregelt werden können. Dies war auch bisher schon der Fall.
Sobald der Referentenentwurf vorliegt, wird dieser ebenfalls wieder veröffentlicht und zugänglich gemacht. Der Referentenentwurf ist die erste Vorlage des Gesetzestextes, der als Grundlage für die Verbändeanhörung und parlamentarische Beratung dient.
Ende März hat Wissenschaftsminister Bernd Sibler entschieden, dass der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren verändert wird, um diesen Sommer über ausreichend Zeit für die Verbändeanhörung und die interne Diskussion in den Hochschulen zu haben. Damit kommt er dem Wunsch nach mehr Zeit nach, der von verschiedenen Seiten an ihn herangetragen wurde. Die Verbändeanhörung ist ein wichtiges Instrument, um gebündelt Rückmeldungen zum ersten Entwurf des Gesetzestextes zu erhalten und diese aufzunehmen.
Welchem Ablauf folgt das Gesetzgebungsverfahren?
Seit der letzten Reform des Hochschulgesetzes im Jahr 2006 haben sich die Welt und unsere Gesellschaft dramatisch verändert. Das spiegelt sich auch in zahlreichen Verbesserungsvorschlägen und Ideen, die alle Hochschulgruppen – Studierende, Mittelbau, Verwaltung, Techniker(innen), Frauenbeauftragte, Kanzler(innen), Professorinnen und Professoren und Präsidentinnen und Präsidenten – eingebracht haben.
Seit 2018 arbeiten unsere Expertinnen und Experten im Wissenschaftsministerium an diesem Input – immer in Rückkopplung mit den verschiedenen Hochschulgruppen. In die im Oktober 2019 vorgestellten Eckpunkte zum neuen Hochschulinnovationsgesetz sind bereits rund 400 Rückmeldungen aller Hochschulgruppen eingeflossen. Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte wurde der Dialogprozess mit allen Hochschulgruppen nochmals deutlich intensiviert: Mit der LAK, also dem Zusammenschluss der Studierendenvertretungen in Bayern, den Vertretungen der Wissenschaftler und des wissenschaftsstützenden Personals, dem Hauptpersonalrat, den Frauenbeauftragten, den Behindertenbeauftragten, den Hochschulverbünden und vielen weiteren Interessensgruppen.
Nach einer intensiven Diskussion mit allen Hochschulgruppen wurde der Referentenentwurf erarbeitet, der zeitnah in den Ministerrat eingebracht werden soll. Dann folgt die große Verbändeanhörung, in der noch einmal alle Interessensvertretungen und Hochschulgruppen befragt werden. Nach diesen Rückmeldungen folgt eine nochmalige Überarbeitung und daraufhin die Vorlage an den Landtag. Die Formulierung des Gesetzes erfolgte in vielen Redaktionssitzungen zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium und im stetigen Austausch mit anderen Ministerien sowie den Hochschulgruppen. Das Ziel ist, dass das Gesetz in diesem Jahr im Landtag verabschiedet werden kann.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden die Hochschulen großzügige Übergangsfristen haben, um sich die zu ihren spezifischen Bedingungen vor Ort am besten passende Organisationsstruktur geben zu können.
Welcher Zusammenhang besteht mit der Hightech Agenda Bayern?
Damit keine Missverständnisse entstehen: Die Hightech Agenda, mit der der Freistaat in den nächsten Jahren etwa 3,5 Mrd. Euro in Wissenschaft und Technologie investiert, ist keineswegs verengt auf Künstliche Intelligenz (KI) und Spitzenforschung!
Von den über 13.000 Studienplätzen, den 2.500 neuen und 1.200 gesicherten Stellen profitieren alle Fachrichtungen, selbstverständlich auch die Geistes- und Humanwissenschaften sowie beispielsweise auch die Musikwissenschaft. Alle Fächer profitieren und leisten einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag, zum Beispiel indem sie Antworten auf ethische, gesellschaftswissenschaftliche und sozialpsychologische Fragen geben und so unseren Fortschritt reflektieren und begleiten.
Wie zentral diese Zusammenhänge für den Geist der Hightech Agenda sind, lässt sich beispielhaft an der KI-Professur an der Hochschule für Philosophie München oder der Gründung des vom Leitgedanken der Interdisziplinarität geprägten Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation (BIDT) im Jahr 2018 erkennen.
Warum muss das Gesetz in der Pandemie entstehen?
Der intensive Abstimmungsprozess, in dem wir uns befinden, begann bereits lange vor der Pandemie. Der Entstehungsprozess läuft seit über zwei Jahren und ist auch noch nicht abgeschlossen. Auch wenn die derzeitige Situation Abstimmungen erschwert, gab und gibt es viele Möglichkeiten der betroffenen Statusgruppen, sich in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen. Nachdem der Referentenentwurf, der sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet, dem Kabinett vorgelegt wurde, wird er umgehend veröffentlicht und es startet eine umfangreiche Verbändeanhörung, in der sich alle Interessensvertretungen noch einmal zu Wort melden und ihre Vorstellungen einbringen können. Erst nach der Verbändeanhörung und den aus ihr resultierenden Anpassungen im Gesetz entscheidet der Gesetzgeber. Wir befinden uns also nach wie vor in einem demokratischen Aushandlungsprozess mit allen Beteiligten.
Inwieweit sind die Statusgruppen beteiligt?
Die Beteiligung der Statusgruppen ist ein ganz wichtiger Bestandteil dieses großen Zukunftsprojekts. Wir stehen im intensiven Dialog mit allen Hochschulgruppen: mit der LAK, also dem Zusammenschluss der Studierendenvertretungen in Bayern, den Vertretungen der Wissenschaftler und des wissenschaftsstützenden Personals, dem Hauptpersonalrat, den Frauenbeauftragten, den Behindertenbeauftragten, den Hochschulverbünden und vielen weiteren Interessensgruppen.
Bereits in die im Oktober 2019 vorgestellten Eckpunkte zum neuen Hochschulinnovationsgesetz sind rund 400 Rückmeldungen aller Hochschulgruppen eingeflossen.
In der großen Verbandsanhörung, die auf die Vorlage des Referentenentwurfs im Landtag folgt, können sich alle Interessensvertretungen noch einmal zu Wort melden. Daraufhin gibt es ggf. noch einmal Anpassungen im Gesetz.
Steht die geplante Reform im Einklang mit dem Humboldt´schen Bildungsideal?
Grundlage der Reform ist die Prämisse: Die Wissenschaftsfreiheit und akademische Selbstverwaltung bleiben unangetastet.
In Bezug auf die Freiheit der Wissenschaft ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Forschung und Lehre unabhängig von Drittmitteln möglich sein muss. Der Freistaat bekennt sich deshalb weiterhin zu seinen Hochschulen und ihrer Finanzierung: Die Grundfinanzierung bleibt selbstverständlich gesichert.
Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat immer wieder betont: Hinsichtlich der unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen wird Ungleiches nicht gleich behandelt werden. Es sei allen Beteiligten bewusst, dass der Beitrag der Geistes- und Sozialwissenschaften, aber auch der Künste sich nicht in Kennzahlen messen lässt – dieser Beitrag aber unverzichtbar ist für unsere Gesellschaft. Von den über 13.000 Studienplätzen, den 2.500 neuen und 1.200 gesicherten Stellen der High-Tech-Agenda profitieren darum alle Fachrichtungen, selbstverständlich auch die Geistes- und Humanwissenschaften, aber auch z.B. die Musikwissenschaft.
Außerdem wird in der Detailsteuerung sehr genau darauf geachtet werden, dass Forschung und Lehre weiterhin gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Die Qualität der Lehre soll unter keinen Umständen beeinträchtigt werden!
Bleibt die Diversität der Hochschularten und Studiengänge erhalten?
Anspruch und Überzeugung sind: Diese Reform bringt alle Hochschulen nach vorne – sowohl große wie kleine, sowohl Universitäten als auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technische Hochschulen und unsere Kunsthochschulen.
Von den über 13.000 Studienplätzen, den 2.500 neuen und 1.200 gesicherten Stellen profitieren alle Fachrichtungen, selbstverständlich auch die Geistes- und Humanwissenschaften, aber auch die Musikwissenschaft.
Dabei können interne Strukturen selbstverständlich bestehen bleiben, wenn die jeweilige Hochschule das möchte. Aber: Es soll ein Mehr an Gestaltungsmöglichkeiten geben. Als Beispiel kann hier die neue Technische Universität Nürnberg (TUN) mit ihren interdisziplinär ausgerichteten Departments dienen. Auch solche Formen sollen ermöglicht werden.
Welchen Stellenwert haben Internationalität und Wettbewerb?
In einer Welt, die sich seit der bisher letzten Reform 2006 stark verändert hat, ist unsere Hochschullandschaft innerhalb Deutschlands und international vernetzt. Das bedeutet auch, dass wir in einem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe stehen. Diese wollen wir nach Möglichkeit hier ausbilden und halten können und zugleich in der Lage sein, sie aus dem Ausland zu uns zu holen.
Daher wollen wir die einhellige Forderung aller drei Hochschulverbünde, aber auch der Frauenbeauftragten oder des Landesverbands Bayern im Deutschen Hochschulverband umsetzen, das Berufungsrecht zu modernisieren und Möglichkeiten einer Beschleunigung von Berufungsverfahren zu schaffen. Dazu übertragen wir das Berufungsrecht endgültig auf die Hochschulen und neben neuen Qualifikations- und Karrierewegen soll die Möglichkeit hinzukommen, gezielt Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler anzuwerben und direkt anzusprechen.
Insgesamt wollen wir mit der anstehenden Hochschulreform die Sichtbarkeit des Hochschulstandorts Bayern in Europa und der Welt weiter steigern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen stärken. Mehr fremdsprachige, insbesondere englischsprachige Studiengänge können dazu beispielsweise einen Beitrag leisten. Zugleich tragen die bayerischen Hochschulen die wichtige Verantwortung, ausländischen Studentinnen und Studenten die erforderlichen Deutschkenntnisse sowie kulturelle Aspekte zu vermitteln, um ihnen im Anschluss an ihr Studium ein Bleiben in Bayern zu erleichtern. Denn Studierende, die aus anderen Ländern der Europäischen Union oder aus dem Nicht-EU-Ausland zu uns kommen, sollen auch in Bayern heimisch werden und hier forschen und arbeiten können.
Was ist im Hinblick auf einen Ausbau von Mittelbau und Verwaltung geplant?
Gerade dem Mittelbau wollen wir mit dem neuen Hochschulgesetz neue Perspektiven eröffnen: So sind Karrierezentren geplant, auch und gerade für den Mittelbau. Karriereförderung wird stärker als bisher eine verpflichtende Aufgabe der Hochschulen. Dabei bleibt der Freistaat Dienstherr und Arbeitgeber – eine Entscheidung, die uns vor allem der Hauptpersonalrat ans Herz gelegt hat und die wir aus Überzeugung getroffen haben. So ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin dem Tarifvertrag der Länder angehören.
Darüber hinaus bringt der Stellenschub im Zusammenhang mit der Hightech Agenda Plus deutlich bessere und verlässlichere Perspektiven. Sowohl die 2.500 neuen Stellen als auch die 1.200 Stellen, die über die Hightech Agenda Plus gesichert werden konnten, sind Dauerstellen, die im System bleiben. Wir wollen sichere Arbeitsplätze bieten, die an den Tarifsteigerungen partizipieren.
Bleibt die Unabhängigkeit der Forschung gewährleistet?
Forschung lässt sich kaum losgelöst von anderen zentralen gesellschaftlichen Aufgaben der Hochschulen betrachten. So gehören Forschung und Lehre zusammen und gehen Hand in Hand, um eine optimale Ausbildung von Fachkräften am Puls der Zeit zu gewährleisten. Auch mit Blick auf Grundlagenforschung als bedeutsame gesellschaftliche Aufgabe von Hochschulen ist dabei unstrittig, dass Forschung und Lehre unabhängig von Drittmitteln möglich sein muss. Der Freistaat bekennt sich deshalb weiterhin zu seinen Hochschulen und sichert ihnen eine verlässliche Grundfinanzierung.
Was bedeutet die geplante Reform für die Lehre?
Klar ist: Die Qualität der Lehre soll unter keinen Umständen beeinträchtigt werden, sie bleibt der Markenkern der bayerischen Hochschullandschaft!
Flexibilisierung und Lehrdeputat
Die Lehre gehört zum Kernbereich der Aufgaben unserer Hochschulen. Ihr Stellenwert zeigt sich allein darin, dass sich die Arbeitszeit der Professorinnen und Professoren über die Lehrverpflichtung bemisst. Wir werden sehr genau darauf achten, dass Forschung und Lehre weiterhin gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Dies wird sich auch in den Regelungen widerspiegeln, die in einer Verordnung zum Gesamtlehrdeputat ausgearbeitet werden.
Lehre durch den akademischen Mittelbau
Der Stellenschub im Zusammenhang mit der Hightech Agenda Plus bringt deutlich bessere und verlässlichere Perspektiven. Sowohl die 2.500 neuen Stellen als auch die 1.200 Stellen, die über die Hightech Agenda Plus gesichert werden konnten, sind Dauerstellen, die im System bleiben. Gerade die Entfristung dieser über 1.200 Stellen stärkt die Lehre. Genaue Regelungen werden in einer Verordnung zum Gesamtlehrdeputat ausgearbeitet.
Betreuungsverhältnis Professoren – Studierende und Promovierende
Unsere Hochschulreform ist kein Sparmodell, sondern bringt im Gegenteil zusätzliche Stellen für die Hochschulen in Bayern: Mit 2.500 neuen Stellen sowie der Entfristung und damit dauerhaften Sicherung von weiteren 1.200 Stellen sorgen wir weiter für sehr gute Rahmenbedingungen.
Lehramtsstudium
Das Lehramtsstudium ist ein Paradebeispiel für den wertvollen Transfer, den zum Beispiel die Geisteswissenschaften für unsere Gesellschaft leisten. An der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, in deren Hand die Zukunft unserer Kinder liegt, wird deutlich, dass sich der Wert eines Faches eben nicht an einer ökonomischen Output-Orientierung bemisst. Es ist ausdrücklich nicht angedacht, alle Fachrichtungen nach ihrem ökonomischen Wert zu beurteilen. Die Lehrerbildung ist und bleibt eine ganz zentrale Aufgabe der bayerischen Hochschulen.
Für die Ausgestaltung der Lehrerbildung ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultur zuständig. Insofern hat die Hochschulreform keine direkten Auswirkungen auf die Lehrerbildung.
Was ist im Hinblick auf die „Interne Governance“ der Hochschulen geplant?
Grundzüge
Das Thema der „Internen Governance“, also der Binnenorganisation der jeweiligen Hochschulen, ist sehr breit diskutiert worden. Fest steht auch weiterhin: Akademische Selbstverwaltung und Wissenschaftsfreiheit gelten selbstverständlich unabhängig von der Rechtsform einer jeweiligen Hochschule.
Es wird weiterhin die Hochschulleitung geben, ebenso wie den Senat, den Hochschulrat und auch Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Ziel ist eine passgenaue Organisationsstruktur im Rahmen vorgegebener und verbindlicher Leitplanken.
Machtverhältnisse und Beteiligung der Statusgruppen – Gremien
Die demokratische Kernstruktur der Hochschulen steht nicht zur Disposition. Grundsätzlich gilt – für alle Statusgruppen: Einflussmöglichkeiten und Mitgestaltung bleiben selbstverständlich erhalten, denn Diskussion und Mitbestimmung gehören ganz wesentlich zu einer Hochschule.
Selbstverständlich werden die Standards zur akademischen Selbstverwaltung und zur Wahrung der Wissenschaftsfreiheit – unabhängig von der Rechtsform – im Gesetz festgeschrieben. Nicht, weil das verfassungsrechtlich geboten ist, sondern weil es zum Wesenskern unserer Hochschulen gehört. Die Möglichkeit einer effektiven Mitwirkung in den Gremien wird ganz konkret gesetzlich verankert.
Zudem soll eine Landes-Studierendenvertretung neu eingeführt werden, um die größte Gruppe an den Hochschulen noch stärker miteinzubeziehen und ihnen eine kräftigere Stimme zu geben. Wenn wir die bereits jetzt hervorragende Gesprächskultur mit den Studierenden-Vertretungen damit im Gesetz verankern, ist das Ausfluss und Wertschätzung der bisherigen Zusammenarbeit. Ein System von gegenseitiger Kontrolle wird also in jedem Fall enthalten bleiben.
Hochschulinterne Organisationsstruktur und Einfluss der Präsidenten
Der Freistaat hat großes Vertrauen in die Innovationskraft und Leistungsfähigkeit seiner Hochschulen, Kunsthochschulen und Universitäten. Deshalb sollen ihnen neben der Möglichkeit, in Form des Modells der reinen Körperschaft eine andere Rechtsform anzunehmen (Stichwort: Externe Governance), auch mehr Freiheiten in ihrer internen Organisation (Interne Governance) gegeben werden. Damit ist aber keinesfalls verbunden, dass demokratische Strukturen über Bord geworfen werden können. Es geht um mehr Eigenverantwortung, nicht um uneingeschränkte Entscheidungsgewalt auf Seiten der Präsidentinnen und Präsidenten.
Selbstverständlich wird an der akademischen Selbstverwaltung festgehalten und Wissenschaftsfreiheit als vornehmste Freiheit im Hochschulbereich ist auch bei einer neuen Internen Governance verfassungsmäßig garantiert, ihre Träger sind entsprechend geschützt. Es sollen verbindliche Leitplanken definiert werden, innerhalb derer sich die Hochschulen bewegen können. Geplant ist ein effektives und gewaltenteiliges System zur Umsetzung der Wissenschaftsfreiheit.
Gremien
Die demokratische Kernstruktur der Hochschulen bleibt selbstverständlich bestehen: Es wird weiterhin die Hochschulleitung geben, ebenso wie den Senat, den Hochschulrat und auch Gremien der akademischen Selbstverwaltung. Ziel ist eine passgenaue Organisationsstruktur im Rahmen vorgegebener und verbindlicher Leitplanken.
Was ist im Hinblick auf die „Externe Governance“ der Hochschulen geplant?
Verhältnis Hochschulen – Wissenschaftsministerium
Das Ministerium hat sowohl die Rechtsaufsicht als auch die Fachaufsicht in Auftragsangelegenheiten wie bspw. bei den Staatsprüfungen oder beim Hochschulzugang inne.
Es geht hier nicht um Kontrolle oder ein Gegeneinander, sondern um ein Miteinander, das auf einem heute schon partnerschaftlichen Verhältnis von Ministerium und Hochschulen aufbaut. Strategische Hochschulentwicklung ist eine partnerschaftliche Angelegenheit: Auch künftig werden sich Ministerium und Hochschule auf wissenschaftspolitische Schwerpunkte verständigen. Vorstellbar ist ein System aus mehrjährigen Rahmenvereinbarungen und Hochschulverträgen mit einzelnen Hochschulen, die sich an dem Profil und den Stärken der einzelnen Hochschulen orientieren – sei es im Technischen, im Künstlerischen oder im Humanwissenschaftlichen.
Daneben bleibt der Freistaat Bayern Dienstherr bzw. Arbeitgeber der an den Hochschulen Beschäftigten. Dies soll allen, die an Hochschulen tätig sind, Sicherheit geben.
Körperschaftsmodell
Der Wunsch, durch die Umwandlung der eigenen Rechtsform in eine reine Körperschaft ein Stück mehr Freiheit zu gewinnen, kam von den Hochschulen. Die Entscheidung für oder gegen das Modell der reinen Körperschaft ist zunächst eine Entscheidung für oder gegen einen Globalhaushalt. Damit bekäme eine Hochschule bei der Bewirtschaftung der eigenen Mittel, die vom Freistaat Bayern in der Grundfinanzierung sichergestellt sind, mehr Flexibilität.
Aber: Die Möglichkeit, auch eine staatliche Einrichtung zu bleiben, wird beibehalten werden. Die Hochschulen können vollkommen frei entscheiden, ob sie im bestehenden System bleiben oder eine neue Rechtsform wählen möchten.
Die Hochschulen sollen grundsätzlich mehr Freiheit erhalten. Diese Freiheit ist verbunden mit mehr Verantwortung und mehr Steuerung vor Ort.
Die Rechtsaufsicht bleibt aber in jedem Fall beim Wissenschaftsministerium. Die bewährte strategische Steuerung mit Zielvereinbarungen und ähnlichen Steuerungsinstrumenten wird beibehalten. Zudem gelten akademische Selbstverwaltung und Wissenschaftsfreiheit selbstverständlich unabhängig von der Rechtsform.
Was ist im Hinblick auf die Finanzierung der Hochschulen geplant?
Die Grundfinanzierung der Hochschulen wird weiterhin vom Freistaat Bayern sichergestellt.
Mit einem Globalhaushalt bekäme eine Hochschule bei der Bewirtschaftung der eigenen Mittel, die vom Freistaat Bayern in der Grundfinanzierung sichergestellt sind, mehr Flexibilität. Das bedeutet aber nicht, dass Hochschulen wie Unternehmen geführt werden sollen. Der Geist des Gesetzes zielt keinesfalls auf eine Ökonomisierung der Hochschulen im Sinne von Dax-Unternehmen.
Was mit der Reform unter anderem erreicht werden soll, ist aber eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit in einer veränderten Gesellschaft. Und dazu gehört auch, dass neue Anreize für eine unternehmerische Betätigung gesetzt werden sollen: Denjenigen, die kreativ unternehmerisch tätig werden wollen, sollen hierfür beste Rahmenbedingungen geboten werden. So sollen beispielsweise Studentinnen und Studenten, die ein Startup gründen wollen, auf die Infrastruktur ihrer Hochschule zugreifen können.
Wir fördern Startups, Unternehmensgründungen oder Beteiligungen an Unternehmen und ermöglichen Gründungsfreisemester. Und wir gestalten – dort wo es gewünscht wird – Beschäftigungsverhältnisse flexibler, um mehr unternehmerische Betätigung möglich zu machen.
Ausdrücklich nicht im Sinne des Gesetzes ist eine undifferenzierte Output-Orientierung. Vielmehr wird ein ganzheitlicher Transfer-Begriff verankert, der auch soziale und ökologische Dimensionen umfasst. Dazu gehören – ebenso wie unternehmerisch verwertbare Forschungsergebnisse – Beiträge zu gesellschaftlichen und ethischen Diskursen oder auch die Lehrerbildung.
Was ist im Hinblick auf berufliche Karrieren im Hochschulbereich geplant?
Berufungsrecht
Unsere Hochschulen sind innerhalb Deutschlands und international vernetzt und stehen daher in einem internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe. Diese wollen wir nach Möglichkeit hier ausbilden und halten können und zugleich in der Lage sein, Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus dem Ausland zu uns zu holen.
Daher wollen wir die einhellige Forderung aller drei Hochschulverbünde, aber auch der Frauenbeauftragten oder des Landesverbands Bayern im Deutschen Hochschulverband umsetzen, das Berufungsrecht zu modernisieren und (im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen) Möglichkeiten einer Beschleunigung von Berufungsverfahren zu schaffen. Dazu übertragen wir das Berufungsrecht endgültig auf die Hochschulen und geben ihnen die Möglichkeit, die Regelungen über Berufungsverfahren flexibler den spezifischen Bedingungen vor Ort anpassen zu können. Dadurch sollen unsere Hochschulen die Möglichkeit erhalten, gezielt Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler anzuwerben und direkt anzusprechen.
Zugleich soll das neue Gesetz konkrete Maßnahmen zur Nachwuchsförderung enthalten. Sie ist ein zentrales Anliegen der Reform. Es sollen nicht nur neue Qualifikations- und Karrierewege angeboten werden, sondern auch das Hausberufungsverbot abgeschafft werden, sodass es an der eigenen Hochschule mehr Möglichkeiten zur Karriereentwicklung und Personalgewinnung gibt.
Karriere Wissenschaft – Professuren
Die Nachwuchsförderung ist ein zentrales Anliegen und ein Kernpunkt der Reform. Sie soll deshalb konkrete Maßnahmen enthalten, die dem wissenschaftlichen Nachwuchs neue Karriereperspektiven eröffnen wie Tenure-Track-Professuren, Nachwuchsgruppenleitung als Qualifikationsweg zur Professur und nicht zuletzt die neue HaW-Nachwuchsprofessur. Nachdem auch das Hausberufungsverbot fällt, wird es zudem an den eigenen Hochschulen mehr Möglichkeiten der Karriereentwicklung geben.
Berufungsverfahren
Es war die einhellige Forderung aller drei Hochschulverbünde, aber auch der Frauenbeauftragten oder des Landesverbands Bayern im Deutschen Hochschulverband, das Berufungsrecht zu modernisieren und Möglichkeiten einer Beschleunigung von Berufungsverfahren zu schaffen. Diese Forderung soll in der neuen Hochschulreform umgesetzt werden. Dazu übertragen wir das Berufungsrecht endgültig auf die Hochschulen und neben neuen Qualifikations- und Karrierewegen soll die Möglichkeit hinzukommen, gezielt Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftler anzuwerben und direkt anzusprechen. Denn in einer globalisierten Gesellschaft stehen unsere Hochschulen in einem nationalen und internationalen Wettbewerb um die klügsten Köpfe.
Diese wollen wir nach Möglichkeit hier ausbilden und halten können, zugleich sollen Hochschulen aber auch in der Lage sein, sie aus dem Ausland zu uns zu holen.
Karriere und Herausforderungen akademischer Mittelbau und nichtwissenschaftliches Personal
Gerade dem Mittelbau wollen wir mit dem neuen Hochschulgesetz neue Perspektiven eröffnen: So sind Karrierezentren geplant, auch und gerade für den Mittelbau. Karriereförderung wird stärker als bisher eine verpflichtende Aufgabe der Hochschulen. Sicherheit wird dabei dadurch geschaffen, dass der Freistaat Dienstherr und Arbeitgeber bleibt – eine Entscheidung, die uns vor allem der Hauptpersonalrat ans Herz gelegt hat. So ist sichergestellt, dass Mitarbeiter weiterhin dem Tarifvertrag der Länder angehören.
Zudem konnten im Rahmen der Hightech Agenda Plus 1.200 Stellen dauerhaft gesichert werden. Auch die 2.500 neuen Stellen für unsere Hochschulen sind Dauerstellen. Wir wollen sichere Arbeitsplätze, die an den Tarifsteigerungen partizipieren.
Die Nachwuchsförderung ist ein zentrales Anliegen und Kernpunkt der Reform: Konkrete Maßnahmen wie Tenure-Track-Professuren, Nachwuchsgruppenleitung als Qualifikationsweg zur Professur und nicht zuletzt die neue HaW-Nachwuchsprofessur eröffnen dem wissenschaftlichen Nachwuchs neue Karriereperspektiven – auch an der eigenen Hochschule, da das bisher geltende Hausberufungsverbot aufgehoben wird.
Neu ist zudem, dass das wissenschaftsstützende Personal im neuen Hochschulinnovationsgesetz erstmals ausdrücklich erwähnt werden soll.
Befristungen
Der Stellenschub im Zusammenhang mit der Hightech Agenda Plus bringt deutlich bessere und verlässlichere Perspektiven. Sowohl die 2.500 neuen Stellen als auch die 1.200 Stellen, die über die Hightech Agenda Plus gesichert werden konnten, sind Dauerstellen, die im System bleiben.
Sicherheit wird dabei dadurch geschaffen, dass der Freistaat Dienstherr und Arbeitgeber bleibt – eine Entscheidung, die uns vor allem der Hauptpersonalrat ans Herz gelegt hat. So ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin dem Tarifvertrag der Länder angehören.
Bezahlung
Der Freistaat bleibt Dienstherr und Arbeitgeber bleibt. So ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch weiterhin dem Tarifvertrag der Länder angehören.
Außerdem soll es vor dem Hintergrund der Einführung der Nachwuchsprofessur künftig auch an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen W1-Stellen geben.
Verbeamtung und TVL
Im Zusammenhang mit der Hightech Agenda Plus konnten 2.500 neuen Stellen geschaffen und 1.200 Stellen gesichert werden, die alle nun als Dauerstellen im System bleiben. Dabei bleibt der Freistaat Dienstherr und Arbeitgeber – eine Entscheidung, die uns vor allem der Hauptpersonalrat ans Herz gelegt hat. So ist sichergestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin dem Tarifvertrag der Länder angehören.
Zusammenhang weiterer Gesetze mit der Gesetzesnovelle
Das Bayerische Personalvertretungsgesetz (BayPVG) liegt nicht in der Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums. Allerdings haben wir im Zuge des Dialogs zur Hochschulreform Aspekte aufgenommen, die wir derzeit prüfen und weitergeben.
Die Zuständigkeit für das Wissenschaftszeitvertragsgesetz liegt beim Bund.
Was ist im Hinblick auf Frauenförderung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Gleichstellung und Antidiskriminierung geplant?
Frauenförderung
Beim Thema Frauenförderung in der Wissenschaft hat Bayern Aufholbedarf. Das sogenannte Kaskadenmodell soll für eine bessere Förderung sorgen. Nach diesem Modell definieren sich die Ziele für den Frauenanteil einer jeden wissenschaftlichen Karrierestufe durch den Anteil der Frauen auf der direkt darunter liegenden Qualifizierungsstufe.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Zukünftig schaffen die Hochschulen für alle Mitglieder familienfreundliche Rahmenbedingungen und unterstützen auch weiterhin die Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf sämtliche Mitglieder der Hochschule dient der Talentförderung in allen Bereichen.
Gleichstellung
Die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter und von Menschen mit Behinderung stehen im Mittelpunkt der sozialen Aufgaben der Hochschule als Gemeinschaft. Dabei werden in dem Gesetz alle Geschlechter mitgedacht, denn die Ausgrenzung von Menschen wegen ihrer geschlechtlichen Identität muss endgültig vorbei sein.
Bei der Frauenförderung in der Wissenschaft wollen wir beispielsweise mit der Einführung des sog. Kaskadenmodell für bessere Perspektiven sorgen. Damit sollen die Hochschulen aktiv die Erhöhung der Frauenanteile in allen Fächern und auf allen Ebenen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, fördern. Die Erhöhung des Frauenanteils ist ein allgemeines Ziel unserer Hochschulen. So wurde auf Initiative von Wissenschaftsminister Bernd Sibler bereits in den im Sommer 2019 unterschriebenen Zielvereinbarungen als verbindlicher Schwerpunkt für alle 32 Hochschulen festgeschrieben, mehr Professorenstellen mit Frauen zu besetzen.
Auch die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Anliegen der Hochschulreform. Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat sich im Hinblick auf das neue Hochschulinnovationsgesetz intensiv mit dem Netzwerk „Studium und Behinderung“ ausgetauscht. Die Chancengerechtigkeit und der Nachteilsausgleich sollen zum Leitprinzip der Hochschulen erklärt werden.
Antidiskriminierung
Hochschulen sollen ein Raum sein, der ein geschütztes Lern- und Lebensumfeld bietet. Diskriminierung wird keinesfalls geduldet – weder wegen geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung noch wegen Religion oder Herkunft.
Im neuen Hochschulgesetz werden unsere Hochschulen darauf verpflichtet, für eine diskriminierungsfreie Umgebung zu sorgen. Geplant sind eine Schutznorm und Anlaufstellen bei sexueller Belästigung und Diskriminierung. An jeder Hochschule soll eine Ansprechperson für Antidiskriminierung verankert werden.
Auch im Hinblick auf sexuelle Belästigung soll es nicht nur eine Schutznorm vor sexuellen Übergriffen geben, sondern zusätzlich soll an jeder Hochschule eine Ansprechperson bei sexueller Belästigung eingesetzt werden – natürlich mit allen Rechten zum Vertrauens- und Persönlichkeitsschutz.
Was ist im Hinblick auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit geplant?
Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind eine Generationenfrage, für deren Lösung wir alle im Hier und Jetzt Verantwortung tragen. Ein modernes Hochschulgesetz muss diese Zukunftsfrage abbilden.
Daher werden der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung in dem Gesetz erstmals gesetzlich als verpflichtende Aufgaben der Hochschulen festgeschrieben.
Ziel ist, dass alle Hochschulen bis 2030 klimaneutral sein sollen. Auch die Hochschulen, die im Zuge der Hochschulreform eine andere Rechtsform als die einer auch staatlichen Einrichtung annehmen, sollen über das neue Hochschulgesetz und Zielvereinbarungen darauf verpflichtet werden. Wissenschaftsminister Bernd Sibler wird insbesondere bei den bilateralen Zielvereinbarungen zwischen Hochschule und Ministerium auf diesen Schwerpunkt achten.
Das „Netzwerk Hochschule und Nachhaltigkeit Bayern“, das sich unter anderem für die Verbesserung der Rahmenbedingungen und für die Umsetzung von Nachhaltigkeit in Forschung, Lehre, Betrieb und Governance an bayerischen Hochschulen einsetzt, wird bereits jetzt seitens des Wissenschaftsministeriums finanziell unterstützt.
Was ist im Hinblick auf ein Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) geplant?
Forschungsstarken Bereichen an HaWen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, soll das Promotionsrecht verliehen werden können. Dabei gibt es klare Indikatoren für Forschungsstärke wie Forschungspreise, Publikationen oder Patente. Ziel ist ein inspirierendes akademisches Umfeld. Auch die Qualifikation des Doktorvaters oder der Doktormutter ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung. Es ist geplant, diese Weiterentwicklung über eine Verordnung ausführlich zu regeln.
Zudem ist eine Evaluation vorgesehen, die sich an einem Zeitraum analog zu den Exzellenzclustern, die auf sieben Jahre angelegt sind, orientiert. Dabei gilt: Wer eine Promotion beginnt, muss sie auch beenden können. Wir garantieren unabhängig von der Evaluation Vertrauensschutz.
Angesichts der hohen Qualität, die bei den bayerischen HaWen vorhanden ist, ist bei der Einführung der Promotion an HaWen eine rasche Umsetzung geplant.
Ist eine Ökonomisierung der Hochschulen geplant?
Die Hochschulaufgaben werden in Zukunft als Dreiklang von Forschung, Lehre und Transfer neu gefasst – wobei der Transfer seit jeher Aufgabe der Hochschulen ist.
Transfer darf dabei keinesfalls verengt auf die ökonomische Sicht missverstanden werden. Es ist nicht vorgesehen, dass jede Disziplin einen Beitrag hervorbringen muss, der ökonomisch verwertet werden kann. Vielmehr wird ein ganzheitlicher Transfer-Begriff verankert, der auch soziale und ökologische Dimensionen umfasst. Dazu gehören beispielsweise Beiträge zu gesellschaftlichen und ethischen Diskursen oder auch die Lehrerbildung. Unsere Hochschulen sind das geistige Zentrum unseres Landes und sollen das auch bleiben. Noch stärker als bisher sollen aber die einzelnen Disziplinen ihre Verantwortung für die Gesellschaft wahrnehmen.
Unternehmerische Hochschule
Die Hochschulreform soll keinesfalls dazu führen, dass Hochschulen wie Unternehmen geführt werden. Der Begriff der unternehmerischen Hochschule, den wir heute aufgrund der entstandenen Missverständnisse so nicht mehr verwenden würden, beschränkt sich rein auf den Aspekt, Hochschulen eine unternehmerische Betätigung im Bereich der von ihnen hervorgerbachten Innovationen zu ermöglichen. Wer beispielsweise eine bahnbrechende neue Technik hervorbringt, soll auch die Chance haben, diese an den Markt zu bringen. In der Vergangenheit haben wir ja bereits erlebt, dass revolutionäre Ideen zwar in Bayern gefunden und weiterentwickelt wurden, die konkrete Anwendung und die Marktreife dann aber in anderen Ländern geschehen ist – Stichwort MP3-Player.
Was mit der Reform unter anderem erreicht werden soll, ist eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Innovationen. Daher müssen wir neue Anreize für eine unternehmerische Betätigung setzen und diese unterstützen: Denjenigen, die kreativ unternehmerisch tätig werden wollen, sollen hierfür beste Rahmenbedingungen geboten werden. So sollen zum Beispiel in Zukunft Studentinnen und Studenten, die ein Startup gründen wollen, auf die Infrastruktur ihrer Hochschule zugreifen können.
Unternehmerische Tätigkeit, Gründungsfreisemester, Start-ups
Das neue Hochschulgesetz soll dazu beitragen, dass Innovationen, die in Bayern entwickelt werden, nicht woanders zur Anwendungsreife gebracht und vermarktet werden. Zu einer in dieser Hinsicht verbesserten Wettbewerbsfähigkeit gehört auch, dass neue Anreize für eine unternehmerische Betätigung gesetzt werden und Unterstützung angeboten wird: Denjenigen, die kreativ unternehmerisch tätig werden wollen, sollen hierfür beste Rahmenbedingungen geboten werden. So sollen in Zukunft zum Beispiel Studentinnen und Studenten, die ein Startup gründen wollen, auf die Infrastruktur ihrer Hochschule zugreifen können.
Wir fördern Startups, Unternehmensgründungen oder Beteiligungen an Unternehmen und ermöglichen Gründungsfreisemester. Und wir gestalten – dort, wo es gewünscht wird – Beschäftigungsverhältnisse flexibler, um mehr unternehmerische Betätigung zu ermöglichen.
Ergänzend dazu der Hinweis zum Transfer-Begriff: Das Verständnis von Transfer, das dem Hochschulinnovationsgesetz zugrunde liegt, beschränkt sich nicht auf unternehmerisch verwertbare Forschungsergebnisse. Vielmehr wird ein ganzheitlicher Transfer-Begriff verankert, der auch soziale und ökologische Dimensionen umfasst. Dazu gehören auch Beiträge zu gesellschaftlichen und ethischen Diskursen oder auch die Lehrerbildung.
Was ist im Hinblick auf Status und Mitspracherechte der Studentinnen und Studenten geplant?
Mitspracherechte allgemein
Diskussion und Mitbestimmung gehören ganz wesentlich zu einer Hochschule. Demokratische Strukturen werden auch in Zukunft ganz selbstverständlich verankert sein.
Die Standards zur akademischen Selbstverwaltung werden im Gesetz festgeschrieben, dies gehört zum Wesenskern unserer Hochschulen.
Hinzu kommt erstmals die Verankerung einer Vertretung unserer Studierenden im Gesetz: Es ist ein besonderes Anliegen von Wissenschaftsminister Bernd Sibler, eine Landes-Studierendenvertretung neu einzuführen, um die größte Gruppe an den Hochschulen stärker miteinzubeziehen. Wenn wir die bereits jetzt hervorragende Gesprächskultur mit den Studierenden-Vertretungen damit im Gesetz verankern, ist das ein Ausdruck der Wertschätzung der bisherigen Zusammenarbeit und ein Signal für die Zukunft an alle Studierenden: Sie sind eine wichtige und gewichtige Stimme. Wir nehmen ihre Belange ernst.
Landesstudierendenvertretung/Landesstudierendenbeirat
Die Verankerung einer Landesvertretung der Studierenden im Gesetz ist wichtig und war von Anfang an ein zentrales Ziel von Wissenschaftsminister Bernd Sibler. Dabei soll Bewährtes erhalten bleiben. Wenn wir die bereits jetzt hervorragende Gesprächskultur mit den Studierenden-Vertretungen damit im Gesetz verankern, ist das Ausfluss und Wertschätzung der bisherigen Zusammenarbeit. Diese Zusammenarbeit wurde im Wissenschaftsministerium übrigens auch institutionell verstärkt, indem Wissenschaftsminister Sibler ein eigenes Referat für studentische Angelegenheiten im Ministerium hat einrichten lassen.
Auch die Organisation in Kollegialorganen hat sich bewährt. Angedacht sind mindestens ein beschlussfassendes und ein ausführendes Kollegialorgan. Die Details soll eine Geschäftsordnung regeln, wobei auf die Eigenverantwortung und die Freiheit der Studierenden gesetzt wird.
Eine Verfasste Studierendenschaft mit Zwangsmitgliedschaften ist nicht vorgesehen. Bayern wird hier seinen eigenen Weg gehen, mit dem Ziel, dass keine Studentin und kein Student zu einer Mitgliedschaft verpflichtet wird.
Ist eine Wiedereinführung von Studiengebühren geplant?
Es wird keine Wiedereinführung von Studiengebühren geben. Das grundständige Studium – Bachelor, Master und Promotion – bleiben selbstverständlich gebührenfrei.
Auch Studiengebühren für EU-Ausländer und für Nicht-EU-Ausländer wird es nicht geben – auch wenn das vereinzelt diskutiert wurde. Denn unsere Hochschulen und insbesondere unsere Kunsthochschulen leben vom internationalen Austausch.
In anderen Fällen – wie der Weiterbildung – soll es aber für Hochschulen die Möglichkeit geben, für einen zusätzlichen Aufwand auch Gebühren zu erheben.
Sind Veränderungen hinsichtlich Studienplatzvergabe geplant?
Die Fachaufsicht in Auftragsangelegenheiten, also beispielsweise bei den Staatsprüfungen oder beim Hochschulzugang, bleibt beim Ministerium.
An der Zuständigkeit der Hochschulen für die Auswahl der Studentinnen und Studenten wird sich grundsätzlich nichts verändern.
Sind Veränderungen hinsichtlich der Studentenwerke geplant?
Die Studentenwerke sind seit jeher wichtige Partner für die Belange der Studierenden. Für die Studentenwerke, zukünftig Studierendenwerke, ändert sich durch die Reform grundsätzlich nichts. Es gibt keine Bestrebungen einer Teil-Privatisierung oder gar Privatisierung. Die Studierendenwerke werden auch zukünftig rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sein und ihre Mittel zur Durchführung ihrer Aufgaben vom Freistaat zur Verfügung gestellt bekommen.
Stand: 18. Mai 2021