Innovationsbündnis Hochschule 2008
Die bayerische Staatsregierung schloss am 11. Mai 2005 mit den staatlichen Universitäten und Fachhochschulen einen Pakt für Spitzenforschung und Spitzenausbildung ab.
Mit dem Innovationsbündnis Hochschule 2008 betrat Bayern Neuland in der deutschen Bildungspolitik: Die Hochschulen erhielten finanzielle Planungssicherheit über den Zeitraum eines Doppelhaushalts hinaus. Das stellte ein Novum in der Hochschulpolitik in Deutschland dar. Außerdem wurde das Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen auf eine neue, partnerschaftliche Grundlage gestellt: Zum ersten Mal legten Freistaat und Hochschulen in einem Vertrag verbindlich fest, welche Leistungen beide Partner beim Ausbau des bayerischen Bildungs- und Forschungsangebots erbringen.
Planungssicherheit
Das Bündnis legte fest, dass der Hochschuletat des Jahres 2004 bis 2008 nicht unterschritten und nach Möglichkeit weiter gesteigert wurde. Im Doppelhaushalt 2005/2006 stieg infolgedessen der Etat für die Hochschulen um 7,2 Prozent, der Gesamthaushalt gleichzeitig nur um 3 Prozent.
Es gab also eine Umschichtung zugunsten der Hochschulen.
Deutschlandweit einmalig mussten sich die bayerischen Hochschulen Planungssicherheit, größere Freiräume und mehr Haushaltsflexibilität nicht über Einsparungen erkaufen. Im Gegenteil: Sie erhielten aus dem "Innovationsprogramm Zukunft Bayern" in den Jahren 2005 und 2006 mit 180 Mio. Euro den Löwenanteil neuer Privatisierungserlöse von 300 Mio. Euro.
Das Innovationsbündnis setzte auch eindeutig fest, dass die Einnahmen aus Studienbeiträgen zu 100% an die Hochschulen gingen, um dort die Studienbedingungen zu verbessern. Für die Laufzeit des Bündnisses wurden die Ausgabereste am Ende des Haushaltsjahres auf das nächste Jahr übertragen. Als einzigem Bereich in der gesamten Staatsverwaltung verblieben die Kapazitätsgewinne aus der Arbeitszeiterhöhung voll bei den Hochschulen. Das entsprach einem Gegenwert von rund 300 Stellen. Gleichzeitig wurde mit dem Innovationsbündnis die Autonomie der Hochschulen gestärkt. Dies war eines der zentralen Elemente im neuen Hochschulgesetz.
Leistungen der Hochschulen
Im Gegenzug zu den im Innovationsbündnis fixierten Leistungen des Freistaats sicherten die Hochschulen zu, den Prozess ihrer Neustrukturierung in einem bayernweiten Optimierungskonzept voranzutreiben. Dazu brachten die Universitäten über vier Jahre insgesamt 600 Stellen in einen zentralen Innovationsfonds ein. Diese Stellen gingen für zukunftsorientierte Schwerpunkte wieder zurück an die Universitäten.
In gemeinsamen Zielvereinbarungen wurden mit jeder Universität und Fachhochschule individuell die Vorhaben der Zukunft festgelegt. Diese umfaßten Maßnahmen zur Verkürzung der Studienzeiten und zur Verringerung der Abbrecherquote, die beschleunigte Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge, die weitere Internationalisierung, die Verbesserung des Technologietransfers oder eine verstärkte Frauenförderung. Das Erreichen der Ziele wurde jährlich überprüft.