Der Kulturfonds - Bereich Bildung

Fördervoraussetzungen
Ziel des Kulturfonds, Bereich Bildung, ist es, Projekte mit kulturellem Schwerpunkt bayernweit und mit besonderem Nachdruck in der Fläche zu fördern. Investitionsmaßnahmen können im Bereich Bildung nicht gefördert werden. Die Zuwendungen werden ausschließlich in Form von Projektförderung für höchstens zwei Jahre als Anschubfinanzierung gewährt, sofern die Projekte den Fördergrundsätzen „Kreativität“, „Aktivierung der Teilnehmenden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen“ sowie „Überregionalität, zumindest Überörtlichkeit“ entsprechen. Die Bandbreite der Maßnahmen reicht von Angeboten zum Seniorenstudium über Unterstützung von Ehrenamtsarbeit bis hin zu außerunterrichtlichen Projekten für Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen Kunst und Kultur. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sein. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die zuwendungsfähigen Kosten des Projekts mindestens 5.000 Euro betragen. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern, vorrangig unterstützt werden jedoch örtliche Initiativen außerhalb der Ballungszentren. Bei Konzepten, die sich die in München und Nürnberg vorhandene Infrastruktur zu Nutze machen, um mit diesen günstigeren Startvoraussetzungen anschließend in die Regionen hinauswirken zu können, kann eine Ausnahme gemacht werden.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor Entscheidung über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderlich.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 50 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 Euro, begrenzt.
Förderbereiche
Erwachsenenbildung und Kirchliche Bildungsarbeit
Förderung kreativer Projekte, bei denen die Teilnehmenden aktiv eingebunden werden, um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen
Internationaler Ideenaustausch
Förderung internationaler Begegnungen von Schülerinnen und
Schülern bzw. Jugendlichen
Sonstige kulturelle Veranstaltungen und Projekte
- Förderung von kreativen außerunterrichtlichen kulturellen Aktivitäten mit Schülerinnen und Schülern bzw. Jugendlichen
- Förderung sonstiger kreativer, kultureller Veranstaltungen und Projekte
Antragsverfahren
Natürliche Personen und Schulen sind nicht antragsberechtigt.
Anträge sind grundsätzlich bis zum 1. Februar vor Beginn des Schuljahres (1. August bis 31. Juli), in dem das Projekt stattfinden soll, in 2-facher Ausfertigung bei der zuständigen Regierung einzureichen:
Regierung von Oberbayern, 80534 München
Regierung von Niederbayern, Postfach, 84023 Landshut
Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg
Regierung von Oberfranken, Postfach 11 01 65, 95420 Bayreuth
Regierung von Mittelfranken, Postfach 6 06, 91511 Ansbach
Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg
Regierung von Schwaben, 86145 Augsburg
Die Antragsunterlagen müssen enthalten:
- ein Antragsformular nach Muster 1 a zu Art. 44 BayHO
- eine detaillierte Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan
- einen Kosten- und Finanzierungsplan (Eigenanteil, Leistungen Dritter, erwartete Zuwendung aus dem Kulturfonds, bei mehrjährigen Projekten ggf. gegliedert nach Jahren)
- einen Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- die Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Webseite zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums
Über die Zuwendung entscheidet der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen unter Beteiligung des Ausschusses für Bildung und Kultus des Bayerischen Landtags. Die Entscheidung über die eingereichten Förderanträge fällt Mitte des Antragsjahres.