Zielvereinbarungen

Wissenschaftsminister Bernd Sibler unterzeichnete gemeinsam mit den 32 Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten die Zielvereinbarungen
Wissenschaftsminister Bernd Sibler unterzeichnete gemeinsam mit den 32 Hochschulpräsidentinnen und -präsidenten die Zielvereinbarungen

Die gemeinsamen Zielsetzungen von Hochschulen und Freistaat, wie sie auf der Basis von Innovationsbündnissen ("Rahmenzielvereinbarungen") festgelegt sind, werden durch bilaterale Zielvereinbarungen konkretisiert und umgesetzt. Staat und Hochschulen verhandeln diese auf Augenhöhe und legen gemeinsam Schwerpunkte für die Entwicklung und Profilbildung der einzelnen Hochschule fest. Die Zielvereinbarungen sind somit Ausdruck des bewährten partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Hochschulen. Die Art der Zielerreichung liegt in der alleinigen Verantwortung der Hochschulen. Der Staat zieht sich aus der Detailsteuerung bei der Umsetzung zurück. Dieses operative Geschäft ist Aufgabe der in ihrer Autonomie gestärkten Hochschulen.

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2022)

Die Zielvereinbarungen der vierten Generation orientieren sich an den mit dem Innovationsbündnis Hochschule 4.0 vereinbarten verbindlichen Zielsetzungen und Handlungsfeldern, geben den Hochschulen aber auch die Freiheit eigene strategische Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Verbindlicher Schwerpunkt für alle Hochschulen ist die Erhöhung der Anzahl von Frauen auf Professuren. Individuelle Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen zur Profilschärfung sind mit Mitteln der Innovationsfonds hinterlegt. Erstmals sind an den Innovationsfonds auch die Kunsthochschulen beteiligt. Allein in den ersten beiden Jahren der Laufzeit der Zielvereinbarungen sind die Innovationsfonds mit insgesamt rund 71 Millionen Euro ausgestattet.

Davon sind

  • für die Universitäten 16,8 Mio. € im Jahr 2019 und 25,2 Mio. € im Jahr 2020

  • für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen 9,6 Mio. im Jahr 2019 und 17,1 Mio. € im Jahr 2020

  • für die Kunsthochschulen je 1,0 Mio. € in den Jahren 2019 und 2020

vorgesehen.

Zielvereinbarungen mit Laufzeit bis 2022 im Wortlaut

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2018)

Die bisherigen Zielvereinbarungen und die Sonderzielvereinbarungen zum Hochschulausbau wurden in einem Papier zusammengefasst.
Die gemeinsam formulierten Ziele sind erneut individuell auf die einzelnen Hochschulen zugeschnitten und ermöglichen den Hochschulen jeweils größtmöglichen Gestaltungsfreiraum. Allgemeine hochschulpolitische Ziele sind u.a:

•    Sicherstellung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten
•    Systematische Qualitätsverbesserung in der Lehre
•    Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis
•    Förderung der Gleichstellung und des wissenschaftlichen Nachwuchses
•    Internationalisierung
•    Stärkung des Wissens- und Technologietransfers
•    Realisierung der inklusiven Hochschule
•    Steigerung der Effizienz in der Hochschulverwaltung

In den beiden Innovationsfonds für die Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die auch weiterhin der Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung dieser hochschulpolitischen Ziele dienen, stehen insgesamt rund 11 Mio. Euro p. a. zur Verfügung.

Zielvereinbarungen mit Laufzeit bis 2018 im Wortlaut

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2013)

Anknüpfend an die positiven Erfahrungen der ersten Runde, wurde am 17. Juli 2009 mit den Hochschulen die zweite Generation der Zielvereinbarungen abgeschlossen. Sie haben eine Laufzeit von 2009 bis 2013. Darin werden individuell und entsprechend dem spezifischen Profil der jeweiligen Hochschule weitere Leistungen vereinbart. Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfordern weitere Anstrengungen des Staates sowie der Hochschulen. Der nationale und internationale Wettbewerb unter den Hochschulsystemen nimmt weiter zu. Ferner gilt es, die prognostizierten steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang 2011 unter Wahrung der Qualität in Forschung und Lehre zu bewältigen. Die Zielvereinbarungen haben daher das Ziel, den Hochschulen angesichts dieser Herausforderungen weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten, sie andererseits auch aktiv an der Mitwirkung an diesem Reformprozess zu verpflichten.

Die gemeinsam formulierten Ziele sind individuell auf die einzelnen Hochschulen zugeschnitten und ermöglichen den Hochschulen größtmöglichen Gestaltungsfreiraum. Sie befassen sich insbesondere mit der weiteren Profilbildung und der strukturellen Fortentwicklung - also mit qualitativen und allgemeinen hochschulpolitischen Zielen. Dazu zählen unter anderem:

  • die Stärkung individueller Profile
  • qualitätsverbessernde Maßnahmen sowie die Entwicklung von Verfahren zur Qualitätssicherung
  • die weitere Professionalisierung der Organisations- und Verwaltungsstrukturen, zum Beispiel Einführung eines leistungsfähigen Rechnungswesens mit Kosten-Leistungs-Rechnung und die Verankerung effizienter IuK-Strukturen
  • der Aufbau der akademischen Weiterbildung
  • die Internationalisierung
  • Verbesserungen der familienfreundlichen Gestaltung
  • die Förderung des Gleichstellungsauftrags
  • die Optimierung der Nachwuchsförderung.

Die beiden im ersten Innovationsbündnis angelegten und nunmehr weitergeführten Innovationsfonds für Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften dienen der Unterstützung der Hochschulen bei der Umsetzung dieser hochschulpolitischen Ziele.

Zielvereinbarungen mit Laufzeit bis 2013 im Wortlaut

Sonderzielvereinbarungen zum Hochschulausbau (Laufzeit bis 2013)

Bereits im Dezember 2008 wurden die Sonderzielvereinbarungen zur Ausbauplanung abgeschlossen, mit denen sich Staat und Hochschulen auf die steigenden Studierendenzahlen und den doppelten Abiturjahrgang des Jahres 2011 vorbereitet haben. Rund 1 Milliarde Euro stellt Bayern bis 2013 hierfür bereit. Mit den Sonderzielvereinbarungen wurde festgelegt, wie die Ausbauplanung, mit der 38.000 zusätzliche Studienplätze geschaffen werden, an den einzelnen Hochschulen konkret umgesetzt wird.

Sonderzielvereinbarungen zum Hochschulausbau mit Laufzeit bis 2013 im Wortlaut

Zielvereinbarungen (Laufzeit bis 2008)

Die Erfahrungen mit der ersten Generation der Zielvereinbarungen mit einer Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2008 belegen eindrucksvoll, dass sich die Hochschulen aktiv in den Reformprozess einbringen. Sie haben ihre Strukturen modernisiert. Die dadurch erschlossenen Synergiepotenziale wurden konsequent zur Verstärkung vorhandener oder zum Aufbau neuer Profilbereiche genutzt. Dadurch und durch eine Vielzahl weiterer Maßnahmen wurde die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hochschulen entscheidend verbessert.

Zielvereinbarungen mit Laufzeit bis 2008 im Wortlaut

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