Denkmalschutz „Denkmäler schützen, Energiepotenziale nützen und Kommunen unterstützen“: Ministerrat beschließt Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz

Rote Photovoltaik-Module auf dem Dach des Neuen Rathauses in Nürnberg (© Stadt Nürnberg, Kommunales Energiemanagement)
Rote Photovoltaik-Module auf dem Dach des Neuen Rathauses in Nürnberg (© Stadt Nürnberg, Kommunales Energiemanagement)

Kunstminister Markus Blume spricht von einer „Zeitenwende in der Denkmalpflege“: Der Bayerische Ministerrat hat nach durchgeführter Verbandsanhörung Mitte Dezember den Entwurf zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im zweiten Durchgang beschlossen. „Der Gesetzesentwurf will Denkmäler schützen, Energiepotenziale nützen und Kommunen unterstützen“, betonte Blume.

Kunstminister Markus Blume (© StMWK/Axel König)
Kunstminister Markus Blume (© StMWK/Axel König)

„Mit dem Gesetzesentwurf bringen wir Klimaschutz und Denkmalschutz zusammen. Ziel ist, den Einklang von Bauwerken aus Menschenhand und einmaliger Naturschönheit zu bewahren, aber niemals einzufrieren. So schützen wir unsere Denkmäler, machen sie fit für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts und treiben eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung weiter voran“, stellt Blume mit Blick auf die wegweisenden Neuerungen klar.

Bundesregierung bleibt in der Pflicht für die Versorgungssicherheit in Bayern

Blume spricht mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen bei der Energieversorgung von einer Phase, in der alle Potenziale gehoben werden müssten: „Jedes Prozent, das wir an Energie sparen oder zusätzlich erzeugen können, ist wertvoll. Die Erleichterungen beim Denkmalschutz nehmen aber nichts von der Notwendigkeit weg, im Großen für die Versorgungssicherheit in Bayern zu sorgen.“ Hier sei die Bundesregierung in der Pflicht.

Neu: Schatzregal bei Bodendenkmälern

Der Gesetzesentwurf, der in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet wurde, ermöglicht u.a. einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich – fachlich verträglich und verantwortbar.  Zudem wird ein sogenanntes „Schatzregal“ eingeführt, um den Raubbau an Bodendenkmälern zu stoppen, sowie ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern.

„Wir schützen bayerisches Kulturgut: Denn mit der Einführung eines ‚Schatzregals‘ und dem Verbot der Sondensuche auf Bodendenkmälern schieben wir dem Raubbau an Bodendenkmälern endgültig den Riegel vor. Wir stellen eine fachgerechte Aufbewahrung unserer Kulturschätze von Anfang an sicher,“ macht Kunstminister Blume deutlich.

Wichtig bei der Neuregelung sei außerdem, dass die archäologischen Schätze nach Möglichkeit in der Region des Fundortes bleiben können, so Blume. Um dies zu ermöglichen, sieht die Gesetzesänderung vor, dass der Freistaat seinen Eigentumsanspruch auf die Gemeinde des Fundorts übertragen kann. 

Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des BLfD, erklärt: „Die Änderung des Denkmalschutzgesetzes spiegelt den sich wandelnden Zeitgeist wider. Denkmäler waren schon immer Veränderungsprozessen ausgesetzt. Nun geht das Bewahren historischer Bauten mit der Nutzung regenerativer Energien ein neues interessantes Kraftfeld ein, wobei die DNS unserer Denkmäler unberührt bleibt. Mit der Einführung eines ‚Schatzregals‘ wurde nun auch in Bayern eine klare Regelung im Sinne und zum Schutz unserer Bodendenkmäler eingeführt, die ich sehr begrüße.“

Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bayerischen Landtag als Gesetzgeber zur weiteren verfassungsmäßigen Behandlung zugeleitet. Den Entwurf in der Fassung vom 13. Dezember 2022 können Sie hier einsehen.

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